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Dienstag, 11. Juli 2023
Änderung der Automobilsteuerverordnung

Die Automobilsteuer leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Schweizer Strassenverkehrsinfrastruktur. Die Steuer von 4 Prozent auf den Import von Automobilen generiert jährlich rund CHF 350 Millionen. Um marktwirtschaftliche Anreize für die Elektroautomobilität zu schaffen, führte der Bundesrat 1997 eine Steuerbefreiung für Elektroautos ein. Zusammen mit weiteren Förderinstrumenten führte dies dazu, dass 2022 16.6 Prozent der verkauften Autos voll elektrisch waren, mehr als jemals zuvor. Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüssen, leistet die Dekarbonisierung des Individualverkehrs doch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Zugleich steigen mit dem zunehmenden Anteil der Elektromobile als Folge ihrer Steuerbefreiung auch die Steuerausfälle. Wir teilen grundsätzlich die Haltung des Eidgenössischen Finanzdepartements, dass dem Rückgang der Einnahmen aus der Automobilsteuer entgegengewirkt und die Steuerbefreiung aufgehoben werden soll. Um die positive Dynamik im Elektromobilmarkt nicht negativ zu beeinflussen, ist jedoch der Zeitpunkt für die Aufhebung der Steuerbefreiung ausschlaggebend. Und hier sehen wir im Moment eine kritische Phase. Denn in den letzten Jahren hat sich die Zunahme von Elektroautos stark abgeschwächt, im Gegensatz zu unseren Nachbarländern. Die Gründe dafür sind divers. In der Schweiz sind die Bedingungen für die Elektromobilität grundsätzlich schlecht. In der Schweiz ist diese Steuerbefreiung die einzige nationale Fördermassnahme zugunsten der Elektromobilität und das bei den nach wie vor relativ hohen Anschaffungskosten in einem preissensitiven Marktsegment. Parallel dazu geht der Aufbau der Ladeinfrastruktur zu langsam voran. So ist es heute für die Mehrheit der Bevölkerung als Mieter:innen und Stockwerkeigentümer:innen nicht möglich, ein Elektroauto zuhause aufzuladen (siehe Motion 21.3371). Schlussendlich haben die Überlegungen des Bundes, bei einer Strommangel die Nutzung von Elektroautos einzuschränken, in der Bevölkerung eine grosse Unsicherheit gegenüber der Technologie ausgelöst.

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Montag, 13. Februar 2023
Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe

Die Grünliberalen bedauern, dass die Europäische Kommission die Schweiz infolge des einseitigen Abbruchs der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen bei Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen (Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme) als Drittstaat eingestuft hat. Die Konsequenzen für den Forschungsstandort Schweiz sind bereits heute spürbar und werden sich deutlich verschärfen, solange die Schweiz nicht vollassoziiert ist. Die Standesinitiativen von Baselland und Basel-Stadt, welche den Bund zum dringenden Handeln auffordern, begrüssen wir vor diesem Hintergrund. Die WBK-S hat zur Umsetzung der beiden kantonalen Initiativen ein Gesetz für eine befristete Struktur zur Forschungsfinanzierung in der Form des Horizon-Fonds entworfen. Mit der Finanzierung von Ersatz- und Ergänzungsmassnahmen während dem Ausbleiben der Vollassoziierung kann der Schaden für die Schweizer Forschungslandschaft gedämpft werden. Wir unterstützen dieses Vorhaben, möchten aber betonen, dass es sich hierbei um keine nachhaltige Massnahme handeln kann: Die Teilnahme der Schweiz an Horizon Europe und deren Folgeprogrammen muss das oberste Ziel bleiben. Geld allein kann für den Forschungsstandort Schweiz die Schwächung der internationalen Zusammenarbeit und den Verlust an Projekten aus der Spitzenforschung nicht verhindern.

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Mittwoch, 10. August 2022
Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Die vorgesehene Revision der Gewässerschutzverordnung konkretisiert, unter welchen Gegebenheiten die Zulassung eines Pestizids überprüft werden soll, bis wann fehlerhafte Befüll- und Waschplätze von Verwendern von Pflanzenschutzmitteln (PSM) saniert werden müssen und bis wann die Ausscheidung und der Vollzug der Gewässerschutzzonen erfolgen müssen. Die Grünliberale Partei begrüsst die Revision, erachtet sie jedoch insbesondere in der zeitlichen Dimension der Fristen sowie der Definition der massgebenden Kriterien für die Überprüfung der Zulassung von PSM als deutlich zu zaghaft. Denn in den vergangenen Jahren haben diverse Untersuchungen aufgezeigt, dass unsere Gewässer zu stark mit PSM belastet sind. Die Qualität des Grund- und Trinkwassers kann nicht flächenmässig gewährleistet werden. Dies zeigt sich darin, dass diverse Grundwasserfassungen geschlossen werden müssen und die Versorgungssicherheit in gewissen Regionen vorübergehend eingeschränkt ist. Die Verunreinigung der Gewässer hat aber auch direkte Folgen für die Artenvielfalt, die nebst sauberem Trinkwasser eine weitere Lebensgrundlage für unsere Gesellschaft darstellt. Jüngst stellt auch die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats Vollzugsdefizite beim Grundwasserschutz fest. Konkret steht die seit 1970 gesetzlich geregelte Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen noch immer in verschiedenen Gebieten aus. Die Grünliberalen fordern deshalb, dass die vorliegende Revision der GSchV genutzt wird, um den Gewässerschutz und damit die Qualität von Grund- und Trinkwasser sowie den Schutz der Biodiversität endlich substanziell zu verbessern.

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