Mittwoch, 21. März 2018

Tabakproduktegesetz

Aus Sicht der Tabakprävention ist es sehr zu begrüssen, dass Tabakprodukte und elektronische Zigaretten neu in einem eigenständigen Gesetz behandelt werden. Die Grünliberalen haben die Rückweisung der ursprünglichen Vorlage an den Bundesrat abgelehnt, weil dadurch nur wertvolle Zeit verloren gegangen ist. Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Die frühere Vorlage war jedoch überladen. Es geht darum, die richtige Balance zwischen einem besseren Gesundheitsschutz und der Bewahrung einer liberalen und damit freiheitlichen Grundhaltung zu finden. Die Grünliberalen begrüssen daher, dass die überarbeite Vorlage stärker auf die kritischen Punkte fokussiert, insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf Alternativprodukte wie E-Zigaretten und Snus.

Werbung, Promotion und Sponsoring

Kinder und Jugendliche dürfen von der Tabakindustrie nicht zum Rauchen animiert werden. Für Tabakprodukte und E-Zigaretten ist ein entsprechendes Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot einzuführen. Das bedeutet unter anderem ein Verbot der Werbung am Verkaufsort und der Verkaufsförderung durch Rabatte. Zusätzlich ist das Sponsoring von Anlässen zu verbieten, an denen viele Jugendliche teilnehmen (z.B. Openair-Festivals).

 

Verkauf

Um den Jugendschutz wirksam zu gestalten, müssen das vom Bundesrat vorgeschlagene Verkaufsverbot für Minderjährige und die Testkäufe mit einer Verkaufsbewilligung für alle am Handel mit Tabakwaren beteiligten Personen ergänzt werden. Der Erwerb einer Bewilligung soll kostenpflichtig sein und die Verpflichtung beinhalten, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Bei wiederholtem Verstoss soll die Entziehung der Bewilligung drohen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Forderungen der Motion 17.4232 Weibel «Lizenzgebühren für Tabakverkauf».

Der Vorentwurf erlaubt neu den Verkauf von E-Zigaretten mit Nikotin. Diese Lockerung gegenüber der heutigen Situation darf nicht dazu führen, dass die einfache Erhältlichkeit nikotinhaltiger E-Zigaretten für Kinder und Jugendliche zur Eingangspforte in die Nikotinsucht wird. Deshalb ist es wichtig, dass E-Zigaretten sowohl mit Nikotin als auch ohne Nikotin den gleichen Bestimmungen wie die anderen Tabakprodukte unterliegen.

 

Illegaler Handel mit Tabakwaren

Das Protokoll gegen den illegalen Handel mit Tabakprodukten von 2012 verlangt als Standard ein System zur lückenlosen Überwachung und Verfolgung von Tabakwaren. Das Protokoll ist das erste Zusatzabkommen zur internationalen Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation. Die EU hat in der neuen Richtlinie über Tabakerzeugnisse die zentralen Anforderungen des Protokolls übernommen.

Fälschungssichere Sicherheitsmerkmale erlauben Behörden wie Zoll und Polizei, entlang der ganzen Lieferkette die echten von geschmuggelten oder gefälschten Produkten zu unterscheiden und gleichzeitig zu überprüfen, ob die Tabaksteuern entrichtet werden. Um ein unabhängiges und transparentes Vorgehen zu gewährleisteten, muss die Kontrolle über die Produktions- und Vertriebswege durch unabhängige Drittorganisationen erfolgen und nicht durch Tabakindustrie selbst.

Auch für die Schweiz ist ein solches Rückverfolgungssystem unentbehrlich. Zwar sind heute in der Schweiz der Schmuggel von Zigaretten und der Handel mit gefälschten Tabakwaren von untergeordneter Bedeutung. Das Rückverfolgungssystem erlaubt aber ein zuverlässiges Monitoring der Entwicklung des illegalen Handels, auf neue Entwicklungen kann frühzeitig reagiert werden. Ein Abseitsstehen der Schweiz würde Lücken in der internationalen Zusammenarbeit von Zoll und Polizei schaffen. Das Tabakproduktegesetz bietet die Chance, die möglichen Lücken von Anfang an zu verhindern.

 

Konsum von E-Zigaretten und Produkte mit erhitztem Tabak in öffentlich zugänglichen Räumen und Arbeitsplätzen

Die vorgeschlagene Anpassung im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen, wonach unter anderem auch E-Zigaretten und Produkte mit erhitztem Tabak unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen, begrüssen wir sehr. Eine Gefährdung von Dritten durch Inhaltsstoffe von E-Zigaretten und Produkte mit erhitztem Tabak ist nach aktuellem Wissensstand nicht auszuschliessen. E-Zigaretten und Produkte mit erhitztem Tabak sehen den Tabakzigaretten zum Verwechseln ähnlich. Bei Kindern und Jugendlichen wird der Eindruck geprägt, die Nikotinsucht sei eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit, was den Konsum dieser Produkte fördern kann.