Donnerstag, 2. Mai 2019

Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS)

Wir sind mit der Vorlage einverstanden und begrüssen, dass sich der Bund an den Sicherheitskosten für Minderheiten beteiligt, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden. Dabei ist aufgrund der aktuellen Bedrohungslage in erster Linie an die jüdischen und muslimischen Gemeinschaften zu denken. Der Schutz der Bevölkerung ist eine staatliche Kernaufgabe. Es darf nicht sein, dass besonders gefährdete Minderheiten ihre höheren Sicherheitskosten alleine tragen müssen.

Wir weisen aber darauf hin, dass der Schutz der Bevölkerung primär Sache der Kantone ist. Es ist staatspolitisch bedenklich, wenn der Bund einspringen muss, weil die Kantone ihre Aufgaben unzureichend erfüllen. Gleichzeitig ist klar, dass dieses Versäumnis nicht zulasten besonders gefährdeter Minderheiten gehen darf. Wir fordern den Bundesrat auf, die Kantone an ihre Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung zu erinnern und darauf zu drängen, dass sie ihren Teil beitragen. Die Erforderlichkeit der Unterstützung durch den Bund ist regelmässig zu überprüfen. 

 

Gemäss dem Nachrichtendienst des Bundes sind insbesondere jüdische und muslimische Personen und Einrich-tungen in der Schweiz einer erhöhten Bedrohung durch terroristische bzw. gewaltextremistische Aktionen ausgesetzt. Verschiedene Minderheiten, namentlich die jüdischen Gemeinschaften, haben daher Bund und Kantone ersucht, den polizeilichen Schutz zu verstärken und sich an den hohen Kosten zu beteiligen, die ihnen durch Sicherheitsmassnahmen beim Objekt- und Personenschutz entstehen. 

 

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass der Bund Massnahmen mitfinanzieren kann, die für die Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen notwendig sind. Vorgesehen sind dabei Finanzhilfen von maximal Fr. 500‘000 pro Jahr. Damit sollen unter anderem bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen unterstützt werden, aber auch die Ausbildung für Mitglieder dieser Minderheiten in den Bereichen Risikoerkennung und Be-drohungsabwehr (ohne Ausbildung an Waffen). Die Finanzhilfen des Bundes dürfen dabei insgesamt höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten der jeweiligen Massnahme betragen.

 

Bei Bedarf können neben religiösen Gemeinschaften – wobei in erster Linie an die jüdischen und muslimischen Gemeinschaften zu denken ist – beispielsweise auch Fahrende sowie Gruppen von Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung einer Minderheit angehören, unterstützt werden. Zu Recht wird die Unterstützung aber an die Bedingung geknüpft, dass die betreffende Minderheit eine gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten hat und ein besonderes Schutzbedürfnis aufweist.