A. Zu den Fragen des Bundesrats nehmen wir wie folgt Stellung:
1. Ziele der Schweizer IZA: Halten Sie die vier Entwicklungsziele und die ausgewählten spezifischen Ziele für relevant?
(vgl. Ziff. 3.3.2 des erläuternden Berichts)
Wir begrüssen grundsätzlich die vier Ziele der IZA 2025-2028 Menschliche Entwicklung, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Klima und Umwelt, Frieden und Gouvernanz und erachten die spezifischen Ziele als relevant. Wir erwarten aber mit Blick auf die Botschaft einen grösseren Detaillierungsgrad in Bezug auf die vorgesehene Programmierung und strategische Verwendung der Gelder. So sollte klarer dargestellt werden, wie sich die Priorisierung finanziell abbildet und welche Finanzmittel beispiels-weise im Bereich Gesundheit eingesetzt werden. Es soll etwa noch klarer dargelegt werden, wie einzelne Massnahmen im Bereich der Pandemie-Bekämpfung zur Verhinderung von Gesundheitskrisen und Zoonosen umgesetzt werden. Angesichts der vorliegenden Budgetgrössen sind insgesamt genauere Informationen notwendig.
Weitere Bemerkungen:
- Vor dem Hintergrund der internationalen Herausforderungen begrüssen wir die Erhöhung des Anteils des Verpflichtungskredits für humanitäre Hilfe von 20 auf 25 Prozent des Gesamtbudgets. Dies soll bei Bedarf Zusatzkredite nicht ausschliessen.
- Wir begrüssen eine Erhöhung des Anteils des Kredits für das Klimafinanzziel. Der Anstieg von jährlich 300-350 Millionen Franken pro Jahr in der Strategie 2021-24 auf neu 400 Millionen ist jedoch nicht ausreichend. Um den Herausforderungen, die sich mit dem Klimawandel und Naturkatastrophen stellen, in der nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit auch finanziell genügend Rechnung zu tragen, erachten wir eine Erhöhung auf insgesamt 30 Prozent der ge-samten IZA-Mittel als notwendig.
- Die vorgesehenen Mittel für friedensstiftende Massnahmen sind mit dem Rahmenkredit zur Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit mit insgesamt 2,4 Prozent des IZA-Portfolios weiterhin sehr tief. Aus dem Entwurf ist zudem nicht ersichtlich, wie viele Mittel aus den anderen Rahmenkrediten ebenfalls für Massnahmen zugunsten von Frieden und menschlicher Sicherheit verwendet werden. Präventive Massnahmen zur Förderung und Erhaltung des Friedens sind erwiesenermassen wesentlich kostengünstiger als Massnahmen zum Schutz der Schwächsten, wenn ein bewaffneter Konflikt bereits ausgebrochen ist. Wir beantragen deshalb eine Erhöhung der Mittel für friedensstiftende Massnahmen auf 4.8 Prozent des gesamten IZA-Portfolios. Dies könnte durch die schrittweise Erhöhung der Schweizer IZA-Mittel auf 0,5 Prozent des BNE problemlos erreicht werden (vgl. unter unseren weiteren Anliegen weiter unten).
2. Geografischer Fokus: Halten Sie die vorgeschlagene geografische Fokussierung für sinnvoll?
(vgl. Ziff. 3.3.3 des erläuternden Berichts)
Wir begrüssen eine stärkere geografische Fokussierung des gesamten IZA-Portfolios und die Beibehaltung Osteuropas als eine Schwerpunktregion. Dabei sollen insbesondere Gouvernanz, Korruptionsbekämpfung und die Förderung von demokratischen Strukturen und des Rechtstaats im Fokus stehen. Damit könnte die Schweiz auch einen Beitrag zur Prävention weiterer Krisen leisten.
Wir schlagen zudem eine kohärente Priorisierung vor: Nachdem sich die DEZA aus Lateinamerika grösstenteils zurückgezogen hat und das SECO aus Kolumbien ausgestiegen ist, ist ein Rückzug des SECO auch aus Peru zu prüfen.
3. Frage des Bundesrates, Ukraine: Unterstützen Sie die vorgeschlagene Mittelzuweisung für die Ukraine?
(vgl. Ziff. 3.4 des erläuternden Berichts)
Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands und der ausserordentlichen humanitären, sozio-ökonomischen und ökologischen Konsequenzen für die Ukraine erachten wir eine verstärkte finanzielle Unterstützung durch die Schweiz als essenziell. Dies betrifft insbesondere eine mittel- bis langfristige Unterstützung zugunsten der Ukraine in den Bereichen humanitäre Hilfe, Schutz der Zivilbevölkerung, Friedensförderung und Wiederaufbau der Infrastruktur. Die Weltbank ging bereits im März 2023 von Kosten von USD 411 Milliarden für den Wiederaufbau in der Ukraine aus, dieser Bedarf wird weiterhin zunehmen. Da der Angriffskrieg weder ein erwartetes, noch ein durch den Bund steuerbares Ereignis darstellt, eine Reaktion in der Form von Unterstützungszahlungen auf diese Ausnahmesituation aber unabdingbar ist, erachten wir es als angezeigt, diese Mittel als ausserordentlichen Zahlungsbedarf gemäss Art. 126 Abs. 3 der Bundesverfassung zu verbuchen. Dies umso mehr, als die Hilfe an die Ukraine nicht auf Kosten anderer Länder oder Regionen gehen darf, schliesslich hat der Bedarf an IZA – wie auch dem erläuternden Bericht zu entnehmen ist – weltweit zugenommen.
B. Ergänzend möchten wir folgende Forderungen anbringen:
- Erhöhung der Rahmenkredite für die IZA-Botschaft 2025-2028
Der erläuternde Bericht stellt richtigerweise fest, dass die Herausforderungen seit Verabschiedung der IZA-Strategie 2021-2024 zugenommen haben. Gleichzeitig nimmt die APD-Quote (ohne Asylkosten) gemäss Erläuterungsbericht gegenüber einem Durchschnitt von 0.42 Prozent in den letzten zehn Jahren auf geschätzte 0.36 Prozent ab. Wir wehren uns gegen diese Inkonsistenz. Statt eine Reduktion sollte eine Erhöhung der Rahmenkredite der IZA-Botschaft auf ein Niveau erfolgen, das si-cherstellt, dass die Schweiz insgesamt 0.5 Prozent des BNE für die öffentliche Entwicklungshilfe investiert. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Kredite für friedensstiftende Massnahmen erhöht werden (s.o.), sowie sichergestellt werden, dass die IZA-Botschaft 2025-2028 zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder gestärkt wird (vgl. auch Doha Programme of Action).
- Evidenzbasierte IZA und stärkere Berücksichtigung von vulnerablen Gruppen
Wir fordern, dass die Schweiz eine evidenzbasierte IZA verfolgt. Insbesondere in Bereichen mit hohen operativen Ausgaben sollen vermehrt Evaluationen mit robuster Evidenz (z.B. Impakt-Studien) durchgeführt und bestehende robuste Evidenz systematischer in die Projekt-/Programmplanung und -steuerung einbezogen werden.
Weiter erachten wir es als wichtig, dass dem Prinzip «leave no one behind» (LNOB) die nötige Priorität zu Teil wird. LNOB ist das zentrale, transformative Versprechen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Das Prinzip zielt darauf ab, die am meisten marginalisierten und diskriminierten gesellschaftlichen Gruppierungen ins Zentrum der nachhaltigen Entwicklung zu setzen.