Mittwoch, 28. März 2018

Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes

Der Vorentwurf des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) deckt die wichtigsten Aspekte ab und bringt in vielen Bereichen die notwendigen Anpassungen an die heutigen Gefahren und Risiken. Die Grünliberalen unterstützen daher die Totalrevision des BZG im Grundsatz. Die einzelnen Bestimmungen werden weiter unten im Detail beleuchtet.

Die wichtigsten Anliegen für die Grünliberalen sind:

 

1. Für die Grünliberalen ist der Dienst für den zivilen Bevölkerungsschutz genau so viel Wert wie der Dienst für den militärischen Schutz. Die Grünliberalen unterstützen daher ausdrücklich die Reduktion und Flexibilisierung der Dienstpflicht für Zivilschutzpflichtige und damit die Angleichung an die Armee.

 

2. Die Grünliberalen fordern den Fortbestand der Reserve auch im Zivildienst (analog zur Armee), für maximal 5 Jahre, um auch bei langandauernden Notlagen rasch und flexibel reagieren zu können. Dies dürfte administrativ und ausrüstungstechnisch erheblich einfacher sein, als bereits Entlassene wieder einzuberufen, wie es im Vorentwurf vorgeschlagen wird.

 

Die Gefahren und Risiken unterhalb der Kriegsschwelle haben sich in den letzten Jahrzehnten geändert. Terrorismus, Cyberattacken, Stromausfälle und Pandemien sind wahrscheinlicher geworden. Aber auch die Auswirkungen des Klimawandels haben in der Schweiz deutlich zugenommen; extreme Niederschlagsmengen mit entsprechenden Überschwemmungen, heftige Stürme mit zerstörerischer Wucht oder auch gehäufte Hangrutsche bringen die Blaulichtorganisationen immer häufiger an den Anschlag. Bei Grossereignissen wurde in der Vergangenheit oft die Armee, „die einzige strategische Reserve der Schweiz“ (häufiges Zitat des ehemaligen Chefs der Armee Blattmann), zur Unterstützung eingesetzt. Die Armee soll sich aber auf ihr Kerngeschäft – die Landesverteidigung – konzentrieren. In vielen Fällen, vor allem bei langandauernden Ereignissen bzw. deren Bewältigung, kann der Zivilschutz, mit der richtigen Ausbildung und Ausrüstung, unterstützend eingreifen. Daher begrüssen und unterstützen die Grünliberalen die konsequente Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und die Ausrichtung auf die heutigen Gefahren und Risiken durch die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG).

 

Da die Zusammenarbeit des Bevölkerungsschutzes mit den Partnerorganisationen immer wichtiger wird, ist es richtig, im BZG die Führung und Koordination gesetzlich zu verankern und zu regeln, um die Einsatzfähigkeit zu stärken. Gerade bei Grossereignissen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, ist es wichtig, dass die föderal aufgebauten Einsatzeinheiten einer einheitlichen Ausbildungsdoktrin unterstehen und die bestehenden und zukünftigen Telekommunikationsmittel kompatibel sind. Eine gesetzliche Regelung dafür ist notwendig.

 

Die Grünliberalen unterstützen ausdrücklich die Reduktion und Flexibilisierung der Dienstpflicht für Zivilschutzpflichtige und damit die Angleichung an die Armee. Es ist nicht einsichtig, warum der Dienst für den friedlichen Bevölkerungsschutz weniger Wert sein soll als der kriegerische. Wenn die Armee ein Rekrutierungsproblem hat und aus ihrer Sicht zu viele Stellungspflichtige den zivilen Weg wählen, muss sie ihre Dienste attraktiver gestalten und nicht die Hürden für den zivilen Weg erhöhen. Eine Begrenzung der Dienstzeit gibt den Zivilschutzpflichtigen wenigstens hinsichtlich der Maximaldauer Planungssicherheit, auch wenn diese ohne Katastropheneinsätze häufig nicht erreicht werden wird. Dass neu alle geleisteten Diensttage von Schutzpflichtigen an die Wehrpflichtersatzabgabe angerechnet werden können (Umsetzung von 14.3590 Motion Müller Walter), ist aus Sicht der Grünliberalen eine Selbstverständlichkeit.

 

Die neue Möglichkeit, die gesamte Dienstpflicht auch im Zivilschutz am Stück zu erfüllen (Durchdiener), schafft bei geeigneter Ausgestaltung eine zivile strategische Reserve für Grossereignisse, die schnell verfügbar ist und bisher gefehlt hat. Zudem kann dadurch die naturgemäss beschränkte Durchhaltefähigkeit der freiwilligen Feuerwehren (Milizsystem) bei langandauernden Ereignissen kompensiert werden. Die Bildung eines Personalpools bringt die notwendige Flexibilisierung für die interkantonale Zuweisung von Schutzdienstpflichtigen und den Ausgleich bei kantonalen Unterbeständen. Gemäss Vorlage soll der Bundesrat in der Lage sein, bei besonders langandauernden Notlagen die Schutzdienstpflicht zu verlängern oder entlassene Personen wieder der Schutzdienstpflicht zu unterstellen. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass eine Einteilung der Schutzdienstpflichtigen, die ihre Dienstpflicht noch nicht erfüllt haben, aber das 40. Lebensjahr bereits überschritten haben, nicht entlassen, sondern in eine Reserve für maximal 5 Jahre eingeteilt werden sollten. Dies dürfte administrativ und ausrüstungstechnisch erheblich einfacher sein, als bereits Entlassene wieder einzuberufen.

 

Schliesslich ist es auch notwendig, eine gesetzliche Basis zu schaffen, um die Reduktion der Anzahl der geschützten Anlagen auf das Notwendige zu reduzieren. Dabei sind vor allem die finanziellen Aspekte zu regeln.

 

Die Wiedereinführung des Sanitätsdienstes scheint aus Sicht der Grünliberalen eine Notwendigkeit zu sein, um die sanitätsdienstlichen Anlagen und geschützten Spitäler bei Bedarf in Betrieb nehmen zu können. Ein Einsatz dieser Anlagen wird bei Grossereignissen mit sehr vielen Opfern oder Pandemien notwendig werden, aber ohne ausgebildetes Personal nutzlos sein.

 

Auch die Standardisierung und Regelung der persönlichen Ausrüstung und des Einsatzmaterials wird richtigerweise im BZG neu geregelt, um die Interoperabilität sicher zu stellen. Auch dass die Finanzierung nun klarer geregelt wird, begrüssen die Grünliberalen.