Freitag, 15. September 2017

Verordnungen im Bereich Tiergesundheit

Die Grünliberalen unterstützen die neuen Möglichkeiten bei der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Revidierung von Artikel 31a der VTNP) dahingehend, dass die Fütterung von Wassertieren mit Insekten zugelassen wird. Kein Verständnis haben die Grünliberalen dafür, dass sich die Massnahme auf Wassertiere beschränket und nicht etwa auch für Hühner und Schweine gelten soll. Ein Huhn beispielsweise isst von Natur aus Insekten. Es ist deshalb folgerichtig, auch die Fütterung von Hühnern und Schweinen mit Insekten zu erlauben.

In Unterabschnitt 1b des Artikels 31a der VTNP sind die verschiedenen zugelassenen Insekten genannt, nicht jedoch Seidenraupen, obwohl in der Schweiz eine grosse Menge Seide aus Seidenraupen hergestellt wird. Heute werden diese Raupen nicht wiederverwertet, weshalb auch sie in die Liste der zugelassenen Insekten aufgenommen werden sollten.