Mittwoch, 10. April 2024

Stellungnahme der Grünliberalen zur Anpassung der Hinterlassenenrenten

Die Grünliberale Partei unterstützt die zeitgemässe Angleichung der Hinterlassenenrenten im Sinne einer pluralistischen Gesellschaft.

Wir Grünliberalen setzen uns dafür ein, die Gleichstellung von Personen in sämtlichen Lebensbereichen zu fördern. Dies in der Überzeugung, dass es jeder Person freistehen soll, sich entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse zu entfalten. Geschlechts- oder zivilstandsabhängige gesetzliche Regelungen hingegen lenken die Individuen in starre Rollenbilder und schränken ihre Handlungsfreiheit ein. Zudem bilden sie die heutigen Lebensmodelle einer pluralistischen Gesellschaft nicht angemessen ab. Die Effekte solcher Rahmenbedingungen zeigen sich etwa in einer tieferen Erwerbstätigkeit und folglich einer verstärkten finanziellen Abhängigkeit von Frauen. 

 

Der Revisionsbedarf bei der Hinterlassenenrente ist aus unserer Sicht somit unbestritten: Dass hinterlassene Personen aufgrund ihres Geschlechts ungleich behandelt werden, ist nicht mehr zeitgemäss. Auch ist es überholt, dass die Ausrichtung der Hinterlassenenrente an den Zivilstand gekoppelt ist. Verwitwete Ehemänner sind mit der aktuellen Regelung gegenüber verwitweten Ehefrauen schlechter gestellt, ebenso verwitwete Elternteile, die nicht verheiratet waren, gegenüber verheirateten Ehepartnern. Es freut uns deshalb sehr, dass mit dieser Vorlage die Angleichung der Renten von Witwen und Witwern, die u.a. über die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Corina Gredig (21.416 «Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen») eingebracht wurde, umgesetzt werden soll. Die vorgeschlagene Lösung sieht vor, dass eine hinterlassene Person finanzielle Unterstützung erhält, sofern sie für unterhaltsbedürftige Kinder aufkommt und die Unterstützungsleistung soll neu unabhängig vom Zivilstand des Elternpaars erfolgen. 

 

Wir unterstützen diese Angleichung der Hinterlassenenrenten aus den oben genannten Gründen. Wir fordern aber, dass den betroffenen Personen die angemessene Möglichkeit geboten wird, auf die Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen zu reagieren. Die vorgesehenen Übergangsrenten von 2 Jahren für hinterlassene Personen, welche jünger als 55 Jahre sind und keine unterhaltsberechtigten Kinder haben, erachten wir als unzureichend. Wir fordern, dass keine bestehenden Renten angetastet werden, und die Neuregelung erst für neu ausgerichtete Renten gilt. Zusätzlich fordern wir, dass die Streichung der Rente bei einer Wiederverheiratung aufgehoben wird (AHVG Art. 23 Abs. 4 lit a). Mit der Wiederverheiratung erlischt heute die Rente. Wird die Rente auf die Betreuung des hinterlassenen Kindes der oder des Verstorbenen ausgerichtet, ist es folgerichtig, diese veraltete, in der Ernährerlogik konzipierte Bestimmung aufzuheben. 

 

Wir möchten zudem mit Nachdruck daran erinnern, dass eine umfassende Gleichstellungspolitik nur funktionieren kann, wenn sie mit Rahmenbedingungen einhergeht, welche die Gleichstellung im Alltag begünstigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht und Zivilstand ihre finanzielle Eigenständigkeit erreichen können. Eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung sowie ein qualitativ hochstehendes und staatlich vergünstigtes Angebot von familienexterner Kinderbetreuung sind notwendige Bestandteile dieser Politik, die zeitnah umgesetzt werden müssen.