Montag, 12. März 2018

Änderung der Strafprozessordnung

Die Grünliberalen begrüssen, dass die Praxistauglichkeit der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) verbessert werden soll. Die StPO ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Seither konnten zahlreiche Erfahrungen gesammelt werden, sodass es heute möglich ist, die Notwendigkeit von Änderungen der StPO fundiert zu prüfen. Aus grundsätzlichen Überlegungen sollten Änderungen an diesem relativ neuen Gesetz nur vorgenommen werden, um gesetzgeberische Versehen, inhaltliche Unzulänglichkeiten oder Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung zu beheben (Idee: „gesetzgeberische Garantiearbeiten“). Dadurch wird der Rechtssicherheit Rechnung getragen, die eine wichtige Errungenschaft unserer Rechtsordnung darstellt und zu der insbesondere auch die Verlässlichkeit und Beständigkeit von Rechtsnormen gehören.

Es ist zu begrüssen, dass das Bundesamt für Justiz eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis (Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft, Gerichte, Vollzug, Jugendanwaltschaft) und aus der Wissenschaft einberufen hat, um die Revisionsanliegen zu diskutieren. Daraus hat sich eine Reihe von Änderungsvorschlägen ergeben, die unterschiedlich wichtig sind, aber insgesamt von den Grünliberalen begrüsst werden.

 

Vermisst wird im Erläuternden Bericht eine Auseinandersetzung mit der Kritik am abgekürzten Verfahren, bei welchem das Gericht einen von Staatsanwaltschaft und beschuldigte Person vereinbarten Urteilsvorschlag genehmigt. So wird von Kritikern insbesondere darauf hingewiesen, dass mit dem abgekürzten Verfahren die Tendenz zu falschen Geständnissen steige. Auch wurde der Vorwurf erhoben, dass das abgekürzte Verfahren der Geheimjustiz Vorschub leiste und letztlich vermögenden Personen diene. Im Bericht wird hierzu nur ausgeführt, dass sich „beispielsweise“ das abgekürzte Verfahren in der täglichen Strafrechtspraxis bewähre (Erläuternder Bericht, Ziff. 1.4, Seite 15). Die Grünliberalen beantragen daher, die Gründe für den Verzicht auf entsprechende Änderungsvorschläge in der Botschaft darzulegen, damit diese überprüft und diskutiert werden können.

 

Die Grünliberalen sind unter Vorbehalt der nachstehenden Bemerkungen mit der Vorlage einverstanden. Vermisst wird eine Auseinandersetzung mit der Kritik am abgekürzten Verfahren. Diese ist im Rahmen der Botschaft nachzuholen.