Donnerstag, 22. September 2022

Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen)

Hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen haben nach geltendem Schweizer Recht keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Für die Gläubiger wiederum bestehen nur eingeschränkte Möglichkeiten, von künftigem Schuldnereinkommen zu profitieren. Das Parlament hat daher u.a. mittels einer Motion von GLP-Nationalrat Beat Flach (18.3683) den Bundesrat beauftragt, verschiedene Varianten für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen zu prüfen und dem Parlament anschliessend eine konkrete Vorlage zu unterbreiten. Mit dem vorliegenden Vorentwurf kommt der Bundesrat diesem Auftrag nach.

Die Grünliberalen begrüssen den Vorentwurf insgesamt. Konkret geht es um die Schaffung von zwei neuen Instrumenten: zum einen um ein vereinfachtes Nachlassverfahren für Personen, die nicht der Konkursbetreibung unterliegen, und zum anderen – im Sinne einer Auffangregelung – ein Sanierungsverfahren im Konkurs für natürliche Personen (mit anschliessender Restschuldbefreiung). Beides sind Schritte in die richtige Richtung, die begrüsst werden.

Die Zulassungsbedingungen zu einem Sanierungsverfahren mit anschliessender Restschuldbefreiung sind im Vorentwurf verhältnismässig offen formuliert. Die Eintrittsschwelle liegt damit eher tief, was richtig ist. Die Grünliberalen würden sich aber eine gewisse Differenzierung nach Schuldner-Gruppen wünschen. Das würde es erlauben, – wo geeignet – mit Anreizen zu arbeiten, insbesondere bei Personen mit einem (abschöpfbaren) Lohneinkommen. Demgegenüber sollte insbesondere bei Personen ohne Einkommen und Vermögen der Fokus darauf gelegt werden, durch geeignete Massnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (wieder)herzustellen.