Donnerstag, 11. Juli 2024

Stellungnahme zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente; Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG)

Die GLP spricht sich klar gegen eine Vorlage aus, welche die Finanzierung der 13. AHV-Rente in erster Linie über eine Erhöhung der Lohnbeiträge löst.

Die Schweizer Stimmbevölkerung und Stände haben im März 2024 die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. AHV-Rente) angenommen. Dass die Initiative umgesetzt und die Auszahlung der 13. AHV-Rente per 2026 erfolgen muss, ist für die GLP unbestritten. Auch befürworten wir, dass der Anspruch auf die monatliche Altersrente durch die 13. AHV-Rente nicht verändert wird und sie keine Reduktion der Ergänzungsleistungen respektive keinen Verlust des Anspruchs darauf zur Folge hat. Bezüglich der Auszahlung scheint die monatliche Zahlung einfacher umsetzbar, da damit Fragen wie Zahlungslaufkadenzen, unterjährige Rentenanpassungen und Todesfälle weniger aufwändig scheinen. Die GLP unterstützt aber grundsätzlich den pragmatischsten Weg, die 13. AHV-Rente auszuzahlen und so den administrativen Aufwand gering zu halten.

Hingegen lehnen wir die vorgeschlagenen Finanzierungsmechanismen sowohl für den Anteil der AHV als auch für den Anteil des Bundes klar ab. Der Bundesrat schlägt einerseits vor, den Anteil der AHV für die 13. AHV-Rente über eine Erhöhung der Lohnbeiträge (Variante 1) bzw. über eine Kombination aus einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer (Variante 2) zu finanzieren. Andererseits will der Bundesrat zur Entlastung der Bundeskasse den Anteil des Bundes an den Ausgaben der AHV von
20,2 Prozent auf 18,7 Prozent senken, bis die nächste AHV-Reform in Kraft tritt. Diese Finanzierungslücke soll entweder von der AHV selbst (Variante 1A/2A) oder wiederum über eine Erhöhung der Lohnbeiträge (Variante 1B) respektive über eine Kombination aus Erhöhung der Lohnbeiträge und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (Variante 2B) gedeckt werden.

 

Keine zusätzliche Belastung der Einkommen
Die GLP spricht sich klar gegen eine Vorlage aus, welche die Finanzierung der 13. AHV-Rente in erster Linie über eine Erhöhung der Lohnbeiträge löst. Dieser Finanzierungsmechanismus hätte eine Verteuerung der Erwerbstätigkeit und dadurch eine höhere finanzielle Belastung der erwerbstätigen Bevölkerung zur Folge. Dies würden in erster Linie Familien aus dem Mittelstand sowie Geringverdienende spüren.

Die Erwerbstätigkeit mit höheren Lohnbeiträgen zu verteuern, erschwert die Finanzierung der Altersvorsorge aber auch ganz grundsätzlich, da dadurch die Anreize für Erwerbstätigkeit sinken. Wie der Bundesrat hat sich auch die GLP zum Ziel gesetzt, die Erwerbstätigkeit der inländischen Bevölkerung zu erhöhen. Die Dringlichkeit ist klar: Nicht nur der Arbeits- und Fachkräftemangel sind Ausdruck dafür, dass wir dringend mehr Personen in den Arbeitsmarkt bringen müssen. Vielmehr ist eine höhere Erwerbstätigkeit ein wichtiges Element, um die Altersvorsorge auch künftig zu sichern. Denn je mehr Personen erwerbstätig sind, desto mehr Beiträge werden in die Sozialversicherungen einbezahlt. Aus diesen Gründen ist es für uns unverständlich, dass der Bundesrat zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gerade die Einkommen zusätzlich belasten will und wir lehnen dies klar ab.


Zudem scheint es unverständlich, dass der Bundesrat die unterschiedlich hohe Belastung der Jahrgänge vollständig ausser Acht lässt. Die grosse Schwelle zwischen den geburtenreichen und den geburtenarmen
Jahrgängen führt zu ungewollter Mehrbelastung der erwerbstätigen Jahrgänge. Auch die gestiegene Lebenserwartung trägt dazu bei, dass das Verhältnis zwischen der Anzahl Erwerbstätigen und Anzahl Rentenbeziehender und somit ein wichtiger Bestandteil des Generationenvertrags für einige Zeit ausser Balance ist. Für eine bedarfsgerecht und generationengerechte Lösung dieses zeitweisen
Ungleichgewichts ist es zentral, die verschiedenen Jahrgangskohorten in die Finanzierung einzubeziehen.

Die Generationengerechtigkeit in der Altersvorsorge muss grundsätzlich verbessert werden und es darf kein Element eingeführt werden, welches die Tragbarkeit und Reformfähigkeit der Altersvorsorge zusätzlich belastet. Die überstürzten Finanzierungskonzepte für die 13. AHV-Rente lassen besorgniserregende Zweifel aufkommen, ob der Bundesrat bereit ist, die Finanzierungslücke der Renten der geburtenstarken Jahrgänge in der nächsten AHV-Reform anzugehen und ob er selbst an die Reformfähigkeit
der ersten Säule glaubt. Auch mit der unbestrittenen Umsetzung per Anfang 2026 ist es nicht nötig, für einige wenige Jahre bis zur nächsten Reform eine zusätzliche Finanzierungsquelle zu äufnen. Stattdessen scheint es geradezu defätistisch, weder eine zeitliche Begrenzung noch einen konsolidierten Massnahmenfächer für die nachhaltige Finanzierung der Renten aus der ersten Säule vorzusehen.


Die GLP fordert, dass der Bundesrat die Finanzierung anlässlich der nächsten umfassenden AHV-Reform ganzheitlich anschaut und eine Reform aufgleist, welche der Hauptproblematik in der AHV gerecht
wird: der Finanzierungslücke für die Renten der geburtenstärksten Jahrgänge durch die geburtenschwächsten Jahrgänge. Der Bundesrat soll ein Massnahmenpaket vorlegen, das darauf abzielt, die Finanzierung langfristig zu sichern. Wie oben dargelegt sollen dabei insbesondere

  • Massnahmen vorgeschlagen werden, welche dazu beitragen, die Erwerbstätigkeit in der Bevölkerung zu erhöhen und die systemgetreue Finanzierung der ersten Säule nicht mit zusätzlichen Lohnprozenten, sondern mit der Abschaffung von Hindernissen zur Erwerbstätigkeit einnahmeseitig zu sichern. Dazu gehört die familienergänzende Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit mit dem Beruf für Eltern, sowie die Individualbesteuerung und Massnahmen für flexible Arbeitsformen zur Verbesserung der Erwerbsquote bei älteren Erwerbstätigen.
  • Zur Entlastung des allgemeinen Bundeshaushalts fordern wir die Trennung der AHV-Finanzierung vom allgemeinen Bundeshaushalt und die Prüfung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene als neue Einnahmequelle. Diese kann je nach Finanzierungsbedarf der Renten der geburtenstarken Jahrgänge befristet eingeführt werden und würde die generationengerechte Finanzierung der ersten Säule während der Dauer des Ungleichgewichts zwischen der Anzahl Erwerbstätigen und der Anzahl Rentenbeziehenden sicherstellen.
  • Als Teil eines solchen Massnahmenfächers erachten wir ergänzend auch eine massvolle Erhöhung der Mehrwertsteuer als vertretbar.