Donnerstag, 17. Juni 2021

Stellungnahme zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022

Die Grünliberalen begrüssen, dass das Inverkehrbringen und die Verwendung oxo-abbaubarer Kunststoffe verboten werden sollen. Beim Zerfall oxo-abbaubarer Kunststoffe entstehenden Mikropartikel, die weder chemisch noch biologisch weiter abgebaut werden. Solche Kunststoffe tragen daher zur Verschmutzung der Umwelt mit Mikroplastik bei. Weiter begrüssen die Grünliberalen, dass in der revidierten Abfallverordnung (VVEA) der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert eingeräumt und somit der Kreislaufgedanke gestärkt wird. In der Praxis werden Massnahmen zur Abfallvermeidung leider nur zögerlich umgesetzt. In der VVEA ist daher zu ergänzen, dass die Abfallvermeidung als erste Priorität gilt und eine stoffliche (Wieder-)Verwertung von Abfällen als zweite Priorität folgt. Denn Abfallvermeidung ist aus Ressourcensicht immer besser als (Wieder-)Verwertung.

Im Rahmen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) begrüssen die Grünliberalen, dass das Inverkehrbringen und die Verwendung oxo-abbaubarer Kunststoffe verboten werden sollen. Dadurch wird eine Forderung der grünliberalen Nationalrätin Isabelle Chevalley umgesetzt (Motion 19.4182 «Wann werden oxo-abbaubare Kunststoffe verboten?»). Beim Zerfall oxo-abbaubarer Kunststoffe entstehenden Mikropartikel, die weder chemisch noch biologisch weiter abgebaut werden. Solche Kunststoffe tragen daher zur Verschmutzung der Umwelt mit Mikroplastik bei.

 

Im Weiteren gibt es dazu folgende Punkte zu beachten:

  • Gemäss Entwurf soll das Verbot nicht für Kunststoffe gelten, die vor dem 1. Oktober 2022 erstmals in Verkehr gebracht worden sind. Das ist eine zu lange Übergangsfrist. Die Grünliberalen fordern, dass das Verbot zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber in der ersten Jahreshälfte 2022
  • Die Grünliberalen begrüssen im Weiteren die vorgeschlagenen Änderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV). Es ist von grosser Wichtigkeit und Dringlichkeit, den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel mit den entsprechenden Ressourcen rasch und umfassend umzusetzen.
  • Die strengeren Vorschriften für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwendungen sind wichtige Schritte sowohl für einen besseren Schutz der Anwenderinnen und Anwender als auch zur Reduktion der Pestizidbelastung in der Umwelt. Mechanische Unkrautbekämpfung reicht im Rahmen der nicht-berufliche Anwendung aus, um unerwünschte Pflanzen zu bekämpfen.
  • Zusätzlich zum Herbizidverbot müssten jedoch auch chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel (definiert als: nicht auf der Fibl-Liste für den biologischen Landbau zugelassene PSM vorhanden) für die nicht-berufliche Verwendung verboten werden. Gerade die nach wie vor erlaubten chemisch-synthetischen Insektizide und Fungizide haben eine stark biodiversitätsschädigende Wirkung und ihr Einsatz durch nicht-berufliche Anwenderinnen und Anwender ist angesichts des fortschreitenden Arten- und besonders des Insektensterbens unverantwortlich und unverhältnismässig. Aufgrund fehlender Fachkenntnisse werden Pflanzenschutzmittel von privaten Anwenderinnen und Anwendern auch bei geringem Befall oder ohne, dass es nötig wäre, eingesetzt.

 

Weiter begrüssen die Grünliberalen , dass in der revidierten Abfallverordnung (VVEA) der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert eingeräumt und somit der Kreislaufgedanke gestärkt wird. In der Praxis werden Massnahmen zur Abfallvermeidung leider nur zögerlich umgesetzt, zum einen weil die Abfallvermeidung nicht als erste Priorität wahrgenommen wird und zum andern weil gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen. In der VVEA ist daher zu ergänzen, dass die Abfallvermeidung als erste Priorität gilt und eine stoffliche (Wieder-)Verwertung von Abfällen als zweite Priorität folgt. Abfallvermeidung ist aus Ressourcensicht immer besser als (Wieder-)Verwertung.