Donnerstag, 12. Dezember 2019

Transplantationsgesetz

Die Grünliberalen begrüssen den Systemwechsel zur erweiterten Widerspruchslösung und sind mit dem indirekten Gegenentwurf einverstanden. Der Systemwechsel allein wird zwar kaum zu einem Verschwinden der Warteliste führen, doch ist er ein wichtiger Baustein, um die Situation zu verbessern. Es bleibt auch im Falle eines Systemwechsels unverändert wichtig, die Massnahmen gemäss Aktionsplan „Mehr Organe für Transplantationen“ rasch und konsequent umzusetzen. Dabei ist insbesondere die Schulung des medizinischen Fachpersonals im kompetenten und sensiblen Umgang mit den Angehörigen von grosser Bedeutung. Mit dem Wechsel zur erweiterten Widerspruchslösung wird die umfassende und regelmässige Information der Bevölkerung noch wichtiger. Die Schweizer Bevölkerung muss insbesondere über die Folgen eines fehlenden Widerspruchs informiert sein und einen einfachen Zugang zum Widerspruchsregister haben.

Für die Grünliberalen ist wichtig, dass die Organspendezahlen erhöht werden. Das Ziel muss sein, dass alle Patientinnen und Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, dieses auch erhalten. Auch wenn der Aktionsplan „Mehr Organe für Transplantationen“ zu einer bisher positiven Entwicklung geführt hat und bis 2021 verlängert wurde, bleibt viel zu tun. Es ist nicht hinnehmbar, dass noch im Jahr 2018 68 Personen verstorben sind, da kein passendes Spenderorgan rechtzeitig gefunden werden konnte – das sind mehr als fünf Menschen pro Monat. Ende 2018 befanden sich 1‘412 Menschen auf der Warteliste. Dem standen 158 postmortale Spenden gegen-über, was ein historischer Höchststand ist, aber immer noch unter den Zielen des Aktionsplans bleibt. Es besteht nach wie vor Handlungsbedarf. 

 

Der Mangel an Spendeorganen ist umso unverständlicher, wenn man bedenkt, dass gemäss Umfragen eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung der Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Leider wird der Spendewille häufig nicht dokumentiert (z.B. durch Ausfüllen eines Spendeausweises) oder auf andere Weise kommuniziert. Wie im erläuternden Bericht erklärt wird (Ziff. 2.3), führt das in der Praxis dazu, dass die Angehörigen in dieser belastenden Situation und ohne Kenntnis der Haltung der verstorbenen Person eine Spende oft ablehnen. 

 

Die Grünliberalen begrüssen vor diesem Hintergrund den Systemwechsel zur erweiterten Widerspruchslösung und sind mit dem indirekten Gegenentwurf einverstanden. Der Systemwechsel allein wird zwar kaum zu einem Verschwinden der Warteliste führen, doch ist er ein wichtiger Baustein, um die Situation zu verbessern. Es bleibt auch im Falle eines Systemwechsels unverändert wichtig, die Massnahmen gemäss Aktionsplan rasch und kon-sequent umzusetzen. Dabei ist insbesondere die Schulung des medizinischen Fachpersonals im kompetenten und sensiblen Umgang mit den Angehörigen von grosser Bedeutung. 

 

Die erweiterte Widerspruchslösung ist dabei möglichst differenziert umzusetzen und soll nicht über das Notwendige hinausgehen. Das bedeutet zum einen, dass der Wille der verstorbenen Person ins Zentrum zu stellen ist. Das gilt bei einer Entscheidung für eine Organspende genau gleich wie bei einer Entscheidung dagegen. Zum anderen sind die Angehörigen einzubeziehen, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht ersichtlich ist. Mit anderen Worten soll das blosse Fehlen eines dokumentierten Widerspruchs (insbesondere einer Eintragung im geplanten Widerspruchsregister) nicht für die Organentnahme genügen. Vielmehr ist den nächsten Angehörigen die Gelegenheit zu geben, der Entnahme zu widersprechen. Konsequenterweise sollen die Angehörigen dabei nach dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.