Dienstag, 4. Februar 2020

Krankenversicherung

Für die Grünliberalen ist wichtig, dass alle Patientinnen und Patienten Zugang zum benötigten Pflegematerial haben. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn sich Leistungserbringer, Krankenversicherer und Kantone bzw. Gemeinden nicht einig sind, wer die entsprechenden Kosten übernehmen muss. Spätestens mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 ist klar geworden, dass der Gesetzgeber handeln und eine Lösung finden muss.

Vor diesem Hintergrund sind die Grünliberalen mit der Vorlage einverstanden  und begrüssen, dass die Frage der Vergütung des Pflegematerials gesetzlich geklärt und damit Rechtssicherheit geschaffen wird. Es erscheint nachvollziehbar, die Vergütung des Pflegematerials künftig nicht mehr davon abhängig zu machen, welche  Person das Pflegematerial verwendet (Pflegefachperson, Patientin/Patient selbst oder mit Hilfe einer nichtberuflich mitwirkenden Person), und gestützt darauf unterschiedliche Vergütungsmodelle vorzusehen, sondern einen einheitliche Lösung zu wählen. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen die Mittel und Gegenstände bestimmter Kategorien ausschliesslich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Die Kantone bzw. Gemeinden werden in diesem Umfang entlastet. Das führt zu einer Vereinfachung der Regelung und vermeidet bei der Rechnungskontrolle Doppelspurigkeiten zwischen den Krankenversicherern und den Kantonen. Demgegenüber sollen einfache Verbrauchsmaterialien mit direktem Bezug zu den Pflegeleistungen (z.B. Desinfektionsmittel) sowie Material und Gegenstände zum Mehrfachgebrauch für verschiedene Patientinnen und Patienten (z.B. Blutdruckmessgeräte) gemäss Vorschlag des Bundesrates von der Vorlage nicht  betroffen sein (sog. „Kategorie A“ gemäss dem erläuternden Bericht, Ziff. 1.2). Sie sollen weiterhin nach den Regeln der Pflegefinanzierung vergütet werden.

 

Angesichts steigender Krankenversicherungsprämien ist für die Grünliberalen der Hinweis des Bundesrates wichtig, dass die Auswirkungen der Vorlage auf die Prämien „relativ gering“ sein werden (erläuternder Bericht, Ziff, 4.3). Der Bundesrat schätzt die finanzielle Mehrbelastung für die OKP auf jährlich 65 Mio. Franken (basierend auf Zahlen für 2017). Dieser Betrag sei vor den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts „grösstenteils“ von der OKP übernommen worden und habe insofern einen Teil der verrechneten Kosten für Mittel und Gegenstände ausgemacht.

Der Betrag der Mehrbelastung wird allerdings von gewissen Akteuren deutlich höher geschätzt. Die Grünliberalen erwarten mit Blick auf die Botschaft, dass der Bundesrat zu dieser Kritik Stellung nimmt und Klarheit schafft.