Donnerstag, 30. August 2018

Änderung der Postverordnung (neue Erreichbarkeitsvorgaben)

Die Grünliberalen sehen keinen Grund, die gesetzlichen Vorgaben zur Erreichbarkeit von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten zu verschärfen, und lehnen die Vorlage daher ab. Im Gegenteil: Wenn überhaupt müsste eine Lockerung der bestehenden Vorgaben geprüft werden.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden Dienstleistungen am Schalter je länger je mehr zum Auslaufmodell. Selbst im Erläuternden Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Schaltergeschäfte mit Briefen, Paketen sowie Ein- und Auszahlungen seit Jahren stark rückläufig sind. Es ist weder nötig noch sinnvoll, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. Eine vorausschauende Politik erkennt die Chancen der Digitalisierung und ermöglicht es den Anbietern, auf die neuen Kundenbedürfnisse mit innovativen Dienstleistungen zu reagieren. So bieten die Postagenturen längere Öffnungszeiten als Poststellen, was kundenfreundlicher ist, und seit September 2017 ist es möglich, Bareinzahlungen an der Haustüre zu erledigen, wenn es im Ort keine Poststelle gibt.

 

Bei einer sachgerechten Aufgabenteilung zwischen Bund und Schweizerischer Post definiert die Politik das gewünschte Ergebnis, mischt sich aber nicht darin ein, wie die Post dieses Ergebnis erreicht (Output-Steuerung). Demgegenüber atmet die Vorlage einen interventionistischen Geist. Statt die Post fit für die Zukunft zu machen, werden ihr noch mehr Fesseln angelegt. Dass diese Fesseln zudem mit einem Preisschild von 10-40 Millionen Franken über 5 Jahre für die Post versehen sind (Erläuternder Bericht, Ziff. 2.1.2), scheint für die Befürworter bloss eine Fussnote zu sein.

 

Befremdlich ist auch, dass die Kommunikation zwischen der Schweizerischen Post, den Kantonen sowie Gemeinden detailliert in der Verordnung geregelt werden soll. Selbstverständlich ist gegen einen regelmässigen Austausch der Akteure nichts einzuwenden. Das ist aber eine Frage der Gesprächskultur und bedarf keiner gesetzlichen Regelung.