GLP verhindert höhere Lohnabzüge

GLP verhindert höhere Lohnabzüge

Die GLP hat die Vorlage zur Erhöhung der Lohnbeiträge abgelehnt, weil sie in Zeiten des demografischen Wandels die junge Generation und die Volkswirtschaft unnötig belasten würde. Gleichzeitig hat die GLP Hand geboten für eine Volksabstimmung zur Mehrwertsteuerfinanzierung der 13. AHV-Rente. Mit der Mehrwertsteuer finanzieren alle, auch die Rentnerinnen und Rentner, mit. Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Medikamente sind von der Erhöhung ausgenommen. Zentral bleibt: Wir wollen keine weitere Umverteilung von Jung zu Alt.

 

Die Schweiz steht vor einer tiefgreifenden demografischen Entwicklung. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die Renten von immer mehr Pensionierten. Die arbeitende Bevölkerung trägt bereits heute hohe Lasten durch Steuern, Abgaben, Krankenkassenprämien und steigende Lebenshaltungskosten. Zusätzliche Lohnabzüge würden diese Belastung weiter verschärfen und die Generationengerechtigkeit verletzen.

«Die Finanzierung der 13. AHV-Rente darf nicht auf dem Rücken der Erwerbstätigen erfolgen. Deshalb haben wir die Erhöhung der Lohnbeiträge konsequent bekämpft und diese nun aus der Vorlage gekippt» sagt Nationalrat Patrick Hässig.


Die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung fällt tiefer aus als ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen, darum hat die GLP diese Übergangslösung nicht abgelehnt.  Damit geben wir dem Stimmvolk die Möglichkeit, sich im November zu der Finanzierungsvariante an der Urne zu äussern.


Für die GLP ist klar: Die Finanzierung der 13. AHV-Rente darf nicht dauerhaft allein über zusätzliche Einnahmen erfolgen. Die nun beschlossene Übergangslösung verschafft Spielraum, um mit der Reform AHV 2030 die notwendigen strukturellen Anpassungen anzugehen. Dazu gehören Anreize für längere und hochprozentige Erwerbstätigkeit und automatische Stabilisierungsmechanismen.


Die GLP wird sich auch künftig für eine ausgewogene Finanzierung einsetzen, welche Generationengerechtigkeit, Kaufkraft und die langfristige Stabilität der AHV gleichermassen berücksichtigt.