Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice»

Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice»

Die GLP unterstützt den Umsetzungsvorschlag und lehnt die Minderheitsanträge für Nichteintreten sowie für die Streichung der Bestimmung zur Sonntagsarbeit (Art. 28e) ab.

Homeoffice und Telearbeit sind in den vergangenen Jahren in gewissen Branchen und Tätigkeitsbereichen fester Bestandteil des Arbeitsalltags geworden. Die GLP begrüsst diese Entwicklung, da sie mit zahlreichen und wichtigen Vorteilen für die Arbeitnehmenden, aber auch für unsere Gesellschaft und Volkswirtschaft verbunden ist. So tragen Homeoffice und Telearbeit zu einer Entlastung der Verkehrsinfrastruktur bei und verbessern massgeblich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Beruf und Privatleben. Eine bessere Vereinbarkeit ist ein wichtiger Hebel, um die Attraktivität von Erwerbstätigkeit zu erhöhen. Dies ist angesichts des Fachkräftemangels und des sinkenden Arbeitseinsatzes dringend nötig. Es ist somit im gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Interesse, Personen, die dies aus freiem Willen möchten, nicht nur Homeoffice und Telearbeit, sondern auch die entsprechende Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu ermöglichen. Dass die gesetzlichen Grundlagen dieser gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung Rechnung tragen sollen, ist für uns selbstverständlich. Wir begrüssen deshalb die Vorlage zur Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative.

Wir erachten den konkreten Umsetzungsvorschlag inkl. Anpassungen im OR als gut gelungen. Dies aus folgenden Überlegungen:
Das Recht auf Nichterreichbarkeit der Arbeitnehmenden während Ruhezeit und an Sonntagen soll selbstverständlich nicht in Frage gestellt werden.
Die tägliche Arbeitszeit soll von 14 auf 17h ausgedehnt und Sonntagsarbeit in einem gewissen Rahmen bewilligungsfrei möglich sein. Dies ermöglicht den Arbeitnehmenden eine autonome Einteilung ihrer Arbeitszeit und so auf familiäre Verpflichtungen oder private Bedürfnisse besser Rücksicht nehmen zu können.
Die Bestimmungen gelten für einen klar definierten Personenkreis und betreffen Arbeitnehmende, die ihre Arbeitszeit so oder so flexibel und autonom festlegen können. Es ist nur konsequent, diesem Personenkreis diesen Gestaltungsspielraum auch im Homeoffice zu ermöglichen und dies auch gesetzlich abzubilden.

Die GLP unterstützt den Umsetzungsvorschlag und lehnt die Minderheitsanträge für Nichteintreten sowie für die Streichung der Bestimmung zur Sonntagsarbeit (Art. 28e) ab. Ebenso lehnen wir den Minderheitsantrag zur Übernahme der Kosten für Arbeitsgeräte und Auslagen (Art. 28h neu) ab. Für uns ist klar, dass Homeoffice und Telearbeit vom Arbeitgebenden nicht verlangt werden kann, sondern von den Bedürfnissen der betroffenen Arbeitnehmenden ausgeht. Deshalb wäre es aus unseren Augen nicht richtig, die Arbeitgebenden zur Übernahme dieser Kosten zu verpflichten. Vielmehr wäre damit zu rechnen, dass diese Verpflichtung zu einer Einschränkung der Möglichkeit für Homeoffice und Telearbeit führen würde. Angesichts der zahlreichen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Vorteile von Homeoffice und Telearbeit, ist dies unbedingt zu vermeiden.

Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Prüfung unserer Anmerkungen. Bei Fragen stehen Ihnen die Unterzeichnenden sowie unsere zuständigen Fraktionsmitglieder, Nationalrätin Kathrin Bertschy und Ständerätin Tiana Moser, gerne zur Verfügung.