Stellungnahme der GLP zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs

Stellungnahme der GLP zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs

Die GLP setzt sich für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung ein, deren Instrumente den heutigen Gegebenheiten Rechnung tragen. Ein effizienter Informationsaustausch ist dabei zentral. Dank der Schengen-Assoziierung kann die Schweizer Polizei heute auf europäische Polizei-Informationssysteme zugreifen und so grenzüberschreitende Täterstrukturen erkennen. Interkantonal hingegen ist genau dies nicht möglich. Die Kantone verfügen nicht durchgehend über die notwendigen Rechtsgrundlagen, um ihre polizeilichen Daten untereinander und mit dem Bund auszutauschen. Die polizeiliche Informationslandschaft ist stark fragmentiert. Die bestehenden Systeme sind historisch gewachsen und technisch voneinander getrennt. Diese strukturelle Asymmetrie führt dazu, dass kriminelle Netzwerke schneller und vernetzter agieren können als die Behörden selbst.

Die vorgeschlagene Teilrevision der Bundesverfassung sowie des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme stellt daher einen wichtigen und notwendigen Schritt zur Stärkung der inneren Sicherheit dar. Die Vorlage schafft eine Verfassungsgrundlage und die entsprechende bundesrechtliche Grundlage für polizeiliche Datenabfragen über die Abfrageplattform POLAP. Die damit geschaffene Möglichkeit, mit einer einzigen Abfrage relevante Informationen aus kantonalen, nationalen und internationalen Systemen zu konsultieren, stärkt die Handlungsfähigkeit der Polizeibehörden im Zeitalter transnationaler Kriminalität erheblich. Zudem können polizeiliche Informationen effizienter genutzt und Redundanzen vermieden werden, was es erlaubt, personelle Ressourcen verstärkt für die eigentlichen Kernaufgaben – Prävention, Aufklärung und Strafverfolgung – einzusetzen.  

 

Das volle Potenzial entfaltet POLAP, wenn die nationale und internationale Ebene nahtlos ineinandergreifen, denn organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität oder Menschenhandel operieren längst grenzüberschreitend. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang der Zugang zum Europol Information System (EIS), welchen die Schweiz dank der Schengen-Assoziierung geniesst. Dieser Zugang muss erhalten bleiben, und POLAP muss mit EIS interoperabel sein. Nur so lassen sich grenzüberschreitende Täterstrukturen frühzeitig erkennen, Ermittlungen mit europäischen Partnern koordinieren und Informationslücken verhindern. Umgekehrt ist auch sicherzustellen, dass die Durchlässigkeit gegen unten gewährleistet ist. Aus der Vorlage ist derzeit nicht abschliessend klar, inwieweit auch subkantonale Polizeibehörden, namentlich Stadt- und Gemeindepolizeien, zur Nutzung von POLAP berechtigt sind und inwiefern sie verpflichtet sind, ihre Systeme anzuschliessen. Dies sollte noch explizit präzisiert werden. 

 

Die Verbesserung des Informationszugangs muss dabei zwingend mit klaren rechtsstaatlichen Leitplanken einhergehen. Die GLP begrüsst daher, dass im Rahmen von POLAP Abfragen nur erfolgen dürfen, wenn sie fallbezogen legitimiert sind. Die GLP fordert zusätzlich eine Präzisierung dahingehend, dass eine Pflicht zur Protokollierung jeder Abfrage über POLAP vorgesehen wird, wie dies heute beim automatisierten Polizeifahndungssystem RIPOL der Fall ist. So bleibt jederzeit nachvollziehbar, wer wann welche Daten abgefragt hat. Diese Protokollierung dient nicht nur dem Datenschutz, sondern ist Voraussetzung für dessen effektive Durchsetzung. Nur wenn Abfragen dokumentiert sind, kann die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung überprüft werden. Dies entspricht dem Grundsatz, dass moderner Datenschutz nicht primär durch Abschottung, sondern durch Zweckbindung, rollenbasierte Zugriffssysteme und transparente Protokollierung gewährleistet wird. Ein solcher Ansatz stärkt sowohl die Rechtssicherheit der Behörden als auch das Vertrauen der Bevölkerung. 

 

Insgesamt stellt die Vorlage einen wichtigen und längst überfälligen Schritt dar, um unsere Sicherheitsarchitektur an die Realität moderner Kriminalität anzupassen. POLAP verbessert die nationale Handlungsfähigkeit erheblich und gewährleistet die internationale Anbindung. Zugleich muss der Ausbau der Zugriffsmöglichkeiten durch konsequente Legitimation und Nachvollziehbarkeit der Abfragen rechtsstaatlich abgesichert sein, um effektive Sicherheit und wirksamen Datenschutz gemeinsam zu erreichen. 

 

*KI-generiertes Bild