Der Initiativtext der eingereichten Volksinitiative &bdquo“;Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ ist für die Grünliberalen aus zwei Gründen problematisch. Erstens definiert sie die Ehe als heterosexuelle Gemeinschaft. Sollte das Parlament in Zukunft auch gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat ermöglichen wollen, müsste dafür künftig die Verfassung geändert werden. Zweitens wäre der Gesetzgeber laut Initiativtext nur verpflichtet die Heiratsstrafe für Ehepaare abzuschaffen. Die Heiratsstrafe betrifft jedoch auch eingetragene Partnerschaften, da diese heute steuerlich und sozialversicherungsrechtlich gegenüber Ehepaaren gleichgestellt sind. Mit ihrem Gegenvorschlag wollen die Grünliberalen sicherstellen, dass auch die eingetragene Partnerschaft steuerlich nicht diskriminiert wird.
Der Gegenvorschlag der Grünliberalen im Wortlaut:
Art. 14 Abs. 2 (neu)
Ehepaare und andere gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaften dürfen gegenü“ber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.