Die GLP begrüsst die regional flexible Schutzklausel 

Die GLP begrüsst die regional flexible Schutzklausel 

Der bilaterale Weg ist eine Erfolgsgeschichte! Mit den Bilateralen III fügt die Schweiz dieser ein neues Kapitel hinzu. Die darin erstmals verankerte Schutzklausel bietet der Schweiz das notwendige Instrumentarium, um auf allfällige starke Anstiege der Einwanderung zu reagieren. «Die Klausel gibt uns ein Werkzeug in die Hand, um regional und damit zielgerichtet auf mögliche Verwerfungen zu reagieren. Dies zeigt, dass der Bundesrat bei den Verhandlungen Rücksicht auf Befürchtungen eines Teils der Bevölkerung genommen hat», sagt GLP-Vizepräsidentin Céline Weber.

Der Bundesrat hat heute sein Konzept für die Umsetzung einer Schutzklausel für den Fall vorgestellt, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zu einem plötzlichen Anstieg der Einwanderung führen würde. Diese Klausel nimmt den Bundesrat in die Pflicht, bei tatsächlichen Verwerfungen die Zuwanderung aus der EU und der EFTA vorübergehend einzuschränken.  

 

Für die GLP handelt der Bundesrat vorausschauend, indem er schweizweite Schwellenwerte für die Nettozuwanderung, für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosenzahlen und der Sozialhilfequote festlegt. Vor allem aber sind die Grünliberalen erfreut, dass regionale Schutzmassnahmen möglich werden, falls es beispielsweise in einem einzelnen Kanton zu Problemen kommen sollte. Damit ermöglichen die Bilateralen III der Schweiz neu zielgerichtet zu reagieren. 

 

«Sollte es in einem Landesteil zu einem sprunghaften Anstieg der Grenzgängerzahlen kommen, während ein anderer weiterhin fieberhaft nach Fachkräften aus benachbarten Ländern ringt, kann nun gleichzeitig beiden geholfen werden», sagt Nationalrätin Céline Weber. Diese Regelung zeigt: Es bleibt dabei, das neue Vertragspaket mit der EU sichert unseren Wohlstand für die Zukunft noch besser ab!