Der Bundesrat hat heute sein Konzept für die Umsetzung einer Schutzklausel für den Fall vorgestellt, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zu einem plötzlichen Anstieg der Einwanderung führen würde. Diese Klausel nimmt den Bundesrat in die Pflicht, bei tatsächlichen Verwerfungen die Zuwanderung aus der EU und der EFTA vorübergehend einzuschränken.
Für die GLP handelt der Bundesrat vorausschauend, indem er schweizweite Schwellenwerte für die Nettozuwanderung, für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosenzahlen und der Sozialhilfequote festlegt. Vor allem aber sind die Grünliberalen erfreut, dass regionale Schutzmassnahmen möglich werden, falls es beispielsweise in einem einzelnen Kanton zu Problemen kommen sollte. Damit ermöglichen die Bilateralen III der Schweiz neu zielgerichtet zu reagieren.
«Sollte es in einem Landesteil zu einem sprunghaften Anstieg der Grenzgängerzahlen kommen, während ein anderer weiterhin fieberhaft nach Fachkräften aus benachbarten Ländern ringt, kann nun gleichzeitig beiden geholfen werden», sagt Nationalrätin Céline Weber. Diese Regelung zeigt: Es bleibt dabei, das neue Vertragspaket mit der EU sichert unseren Wohlstand für die Zukunft noch besser ab!