Die GLP setzt sich dafĂ¼r ein, die Gleichstellung von Personen in sämtlichen Lebensbereichen zu fördern. Dies in der Ăœberzeugung, dass es jeder Person freistehen soll, sich entsprechend ihrer individuellen BedĂ¼rfnisse zu entfalten. Der Revisionsbedarf bei der Stiefkindadoption im Zivilgesetzbuch ist aus unserer Sicht unbestritten. Die GLP begrĂ¼sst die vorgeschlagene Ă„nderung zur Stiefkindadoption, welche die Ungleichbehandlung von homosexuellen Paaren in Bezug auf die Adoption von Stiefkindern reduziert. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung, dass die Gesetzesvorlage die besonderen Umstände von Familien berĂ¼cksichtigt, die ihren Kinderwunsch durch private Samenspende oder im Ausland zulässige fortpflanzungsmedizinische Verfahren erfĂ¼llen.
Mit dem revidierten Gesetz gibt es fĂ¼r homosexuelle Paare jedoch immer noch deutlich mehr Auflagen als fĂ¼r heterosexuelle Paare. Problematisch ist das Gesetz immer noch im Falle einer Leihmutterschaft oder privaten Samenspende: Damit es das Kind adoptieren darf, muss das betroffene Elternpaar beweisen, dass es seit drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt bildet.
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Gemäss Erläuterungsbericht soll zudem fĂ¼r heterosexuelle Paare, welche sich mittels einer Leihmutterschaft im Ausland den Kinderwunsch erfĂ¼llen, eine Ausnahmeregelung geschaffen werden. Konkret soll in begrĂ¼ndeten Ausnahmen vom Erfordernis eines gemeinsamen Haushalts zum Zeitpunkt der Geburt abgesehen werden können. Dies gemäss Erläuterungsbericht aber unverständlicherweise nur in jenen Fällen, in denen beide Elternteile genetisch mit dem Kind verwandt sind. In der Praxis handelt es sich wahrscheinlich meist um Männerpaare, fĂ¼r welche die Leihmutterschaft im Ausland die einzige Möglichkeit ist, Eltern zu werden. Dabei ist es dem homosexuellen Paar aber nicht möglich, diese Voraussetzung zu erfĂ¼llen und wird damit gegenĂ¼ber dem heterosexuellen Paar diskriminiert.
Als zusätzlich problematisch erachtet die GLP folgenden Sachverhalt: Wenn das Stiefkind erwachsen ist, sieht das Gesetz vom gemeinsamen Haushalt als erforderliche Voraussetzung ab. Doch vorher bleibt es relevant. Das ist nicht nachvollziehbar und benachteiligt Kinder, die schon vorher in einer betroffenen Paarbeziehung gross werden. Das fĂ¼hrt zu Ă¼bergangsrechtlich verursachten Ungerechtigkeiten.
Die GLP wĂ¼nscht sich, dass die Ungleichbehandlung von homosexuellen Paaren in diesen Bereichen abgeschafft wird. Wir fordern konkret, dass die Voraussetzung eines dreijährigen gemeinsamen Haushalts vor der Stiefkindadoption ersatzlos gestrichen wird. Die Gesetzesvorlage sollte sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von der Art ihrer Zeugung oder der sexuellen Orientierung ihrer Eltern, den gleichen rechtlichen Schutz und die gleiche Anerkennung geniessen.