Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)

Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)

Die GLP begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Sie findet es jedoch bedauerlich, dass die Anpassung an die neue EU-Richtlinie (CSDDD), die verbindliche Sorg-faltspflichten und Sanktionen vorsieht, noch aussteht.

Für die GLP gehört zu einer liberalen und modernen Wirtschaftsordnung auch die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundsätze des Umweltschutzes durch Schweizer Unternehmen im Inland, wie im Ausland. Die GLP hat sich deshalb bei der parlamentarischen Beratung zur Konzernverantwortungsinitiative für eine pragmatische, aber griffige Ausgestaltung eines Gegenentwurfs eingesetzt. So haben wir bereits damals verbindliche Sorgfaltspflichten und Sanktionen unterstützt. Wir bedauern, dass nur ein zahnloser Gegenvorschlag im Parlament mehrheitsfähig war. Dieser setzte weitgehend auf Berichterstattungspflichten, ergänzt mit vereinzelten Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien, diese allerdings ohne jegliche Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung. Bereits damals war absehbar, dass die Schweiz in Kürze von internationalen Entwicklungen eingeholt werden sollte. Denn die EU kam bereits 2020 zum Schluss, dass es die Einführung verbindlicher Sorgfaltspflichten in Kombination mit einer wirksamen Durchsetzung braucht, damit Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit den Schutz von Menschenrechten oder Umweltstandards verbessern.

 

Die Entwicklungen der letzten Jahre geben uns recht: Die Schweizer Bestimmungen zur Konzernverantwortung sind im internationalen Umfeld bereits wenige Jahre nach Inkrafttreten überholt. Schweizer Unternehmen mit Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt sind aufgrund der Drittstaatenregelung von den EU-Bestimmungen aber direkt betroffen. Für alle anderen ist anzunehmen, dass sie wegen der fehlenden Gesetzgebung in der Schweiz vom wichtigen EU-Markt ausgeschlossen oder beim Zugang diskriminiert werden.

 

Die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Obligationenrechts ist Ausdruck dieser Entwicklung. Der Bundesrat will die Normen betreffend die Transparenz über nichtfinanzielle Belange im OR an das verschärfte EU-Recht anpassen und so bei der nachhaltigen Unternehmensführung «international abgestimmt bleiben». Wir unterstützen dieses Vorhaben und die Inhalte der Vernehmlassungsvorlage (Senkung der Schwellenwerte, umfassendere Vorgaben zum Inhalt der Berichterstattung, den Wegfall der Möglichkeit zu «comply or explain», sowie die Überprüfung der Berichte zur Erhöhung der Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit).

 

Es ist jedoch bedauerlich, dass die Anpassung an die neue EU-Richtlinie (CSDDD), die verbindliche Sorgfaltspflichten und Sanktionen vorsieht, noch aussteht. Die EU hat diese Regelungen im Jahr 2024 verabschiedet und wird sie bis 2026 umsetzen – schneller als der Bundesrat es für die Schweiz plant. Diese Verzögerung führt zu Rechtsunsicherheiten für Schweizer Unternehmen, welche am EU-Markt teilnehmen. Wir fordern daher den Bundesrat auf, diesen Prozess zu beschleunigen. Ebenfalls fordern wir den Bundesrat auf, dabei auf schlanke und pragmatische Bestimmungen zu achten und den risikobasierten Ansatz beizubehalten. So kann die administrative Zusatzbelastung für die betroffenen Unternehmen möglichst tief gehalten und zugleich die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards auch im Ausland erhöht werden.