Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)

Änderung des Elektrizitätsgesetzes (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)

Wir begrĂĽssen es sehr, dass der Bundesrat nun auch die Thematik eines beschleunigten Ausbaus des Ăśbertragungsnetzes angeht.

Allgemeine Beurteilung der Vorlage

Für einen zukunftsgerichteten Ausbau der Stromversorgung braucht es Investitionen in allen drei Bereichen – Produktion, Übertragung und Speicherung. Wir begrüssen es sehr, dass der Bundesrat nach den gesetzlichen Anpassungen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien nun auch die Thematik eines beschleunigten Ausbaus des Übertragungsnetzes angeht. Denn damit die Energiewende gelingt, muss nicht nur der Zubau bei den erneuerbaren Energien, insbesondere PV-Anlagen weiter vorangetrieben werden: Ebenso erforderlich ist eine stabile und gut aus- bzw. umgebaute Netzinfrastruktur, die den Anforderungen der neuen Infrastruktur (bspw. PV-Anlagen, E-Ladestationen, aber auch alpine Solaranlagen) und des zunehmenden Strombedarfs infolge der Dekarbonisierung gerecht wird.

 

Mit der vorliegenden Vorlage sind wir weitestgehend einverstanden und unterstützen insbesondere die Bestandesgarantie von bestehenden Leitungen auch bei Änderungen und massvollen Erweiterungen resp. Spannungserhöhungen. Eine Beschleunigung und Verschlankung der Rechtswege erachten wir als dringend notwendig.

 

Einzig bei den Gründen für das Abweichen vom Grundsatz der Freileitung schlagen wir Anpassungen vor, insbesondere, um schneller auf neue technologische Entwicklungen eingehen zu können.

 

Wir erlauben uns zudem die Bemerkung, dass ein rascherer Ausbau des Hochspannungsnetzes nicht die Wichtigkeit der Optimierung von Stromflüssen auf tieferen Netzebenen reduziert. Hier gilt es einerseits, das NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor Ausbau) konsequent umzusetzen. Andererseits müssen lokale Optimierungen wie ZEVs (Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch), LEGs (Lokale Elektrizitätsgemeinschaften), Speichersysteme sowie weitere regelungstechnische Verfahren und dynamische Tarife zum Lastmanagement und zur Netzentlastung ebenso verbindlich eingefordert und bei der Netzplanung berücksichtigt werden.

 

 

Stellungnahme zu den einzelnen Artikeln

 

Art. 15b Abs. 1bis

 

Antrag:

(neu) e. wenn aufgrund neuer Technologien bisherige Nachteile von Erdkabel reduziert oder eliminiert werden.

 

BegrĂĽndung:

Erdkabel stossen in der Bevölkerung auf viel grössere Akzeptanz als Freileitungen. Dagegen weist die Erdverkabelung gemäss bestehender Technologie verschiedenen Nachteile auf (insbesondere Kosten, Leitungsverluste, Einfluss auf Boden/Umgebung). Im Bereich der Erdverkabelung gibt es aber einigen technologischen Fortschritt (z.B. Druckluftkabel Hivoduct) oder Fortschritte bei HGÜ-Umrichtstationen für eine effiziente Nutzung von HVDC.

Ein rascher Einsatz dieser Technologien darf durch den Freileitungsgrundsatz im Gesetz nicht behindert werden.

 

Antrag:

(neu) f. zur BĂĽndelung der Planung und Realisierung mit anderen Infrastrukturen insbesondere Nationalstrassen und Eisenbahnstrecken

 

BegrĂĽndung:

Eine gute Planung und Koordination von verschiedenen grösseren Infrastrukturvorhaben schafft Synergien beim Bewilligungs- und Bauprozess und schafft ein grosses Kosteneinsparungspotenzial. Mit der neuen Kabelleitung im Gotthardstrassentunnel scheint das zu gelingen. Damit weitere Projekte folgen, sollen die Planungsträger explizit dazu angehalten werden.