Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027

Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027

Wir fordern den Bundesrat auf, sowohl in der Botschaft zum Entlastungspaket als auch hinsichtlich der Budgetberatung 2026 auf Effizienzgewinne, statt einseitigen Leistungsabbau zu setzen. Wir ermutigen ihn, umfassende Reformen aufzugleisen und die Schweiz so finanzpolitisch stabil aufzustellen für die kommenden Herausforderungen.

Der Bund braucht ein Effizienzprogramm, kein Sparprogramm

Die Schweiz steht vor grossen Herausforderungen: Die Anpassungen an den Klimawandel, die geopolitische Lage und die alternde Gesellschaft erfordern zusätzliche Investitionen. Gleichzeitig braucht es eine stabile Bundeskasse, damit die Schweiz auch in ausserordentlichen Situationen handlungsfähig bleibt.

 

Die GLP anerkennt, dass der Bundeshaushalt aus dem Gleichgewicht geraten ist. Wir bekennen uns klar zur Schuldenbremse und fordern eine konsequente Priorisierung der Ausgaben sowie mehr Effizienz in der Bundesverwaltung. Denn die Steuermittel sollen haushälterisch und gezielt eingesetzt werden.

 

Mit gezielten Reformen kann der Bund bis zu zwei Milliarden Franken sparen – ohne zentrale Aufgaben einzuschränken oder den Mittelstand zusätzlich zu belasten. Wir haben die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen entsprechend sorgfältig geprüft. Im Sinne einer ausgewogenen Opfersymmetrie sind wir grundsätzlich bereit, auch schwierige Kürzungen mitzutragen. Das vorliegende Entlastungspaket verfehlt aber klar die richtige Stossrichtung. Statt überholte Strukturen und ineffiziente Subventionen abzubauen oder mehr Kostenwahrheit zu fordern, setzt es primär auf pauschale Leistungskürzungen, und dies überproportional im Klima-, Umwelt- und Forschungsbereich – Bereiche, welche zentral sind für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und fürs Erreichen der demokratisch legitimierten Klimaziele. Der Bundesrat unterbreitet in erster Linie ein umfassendes Sparprogramm, das auf Leistungsabbau und Lastenverschiebung auf die unteren Staatsebenen setzt. Weder werden Fehlanreize behoben, noch Wachstumsimpulse gesetzt. Angesichts der Veränderungen, welche der Klimawandel, die veränderte geopolitische Lage und der demografische Wandel mit sich bringen, sind wir ernüchtert über die mangelnde Weitsicht in dieser Vorlage. Wir vermissen im Paket den Willen und die Bereitschaft für echte Reformen. Es ist jetzt aber an der Zeit, nicht nur punktuell und kurzfristig die Ausgaben zu senken, sondern grosse Würfe zu wagen und bestehende Systeme neu zu konzipieren.

Die GLP will die aktuelle Finanzlage als Chance ergreifen und fordert Reformen in diesen fünf Feldern:


1. Unnötige Ausgaben senken: Privilegien zulasten der Allgemeinheit abschaffen
Damit die Bevölkerung mehr für ihre Steuern bekommt, braucht es einen starken, aber schlanken Staat.
Die Bundesmittel sollen effizient und zielgerichtet zur Erfüllung der zentralen Bundesaufgaben eingesetzt
werden. Für Privilegien, welche keinen volkswirtschaftlichen Nutzen haben, bleibt kein Platz mehr. Wir fordern, dass steuerliche Sonderbehandlungen und Subventionen, die den Wettbewerb verzerren und die Innovationskraft und volkswirtschaftliche Produktivität hemmen, aufgehoben werden. So sind etwa Steuerrückerstattungen für Pistenfahrzeuge und für die Land- und Forstwirtschaft, aber auch der reduzierte
Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie aufzuheben. Vor allem braucht es einen Verzicht auf Subventionen
mit biodiversitätsschädigender Wirkung, denn sie belasten den Bundeshaushalt bzw. die Steuerzahlenden
gleich doppelt: bei der Finanzierung und bei der Behebung der schädlichen Wirkungen. Das widerspricht
einem effizienten Mitteleinsatz und muss korrigiert werden. Die Bundesverwaltung soll zudem marktüblich
vergüten, technologische Entwicklungen für Effizienzgewinne nutzen und das Stellenwachstum dank einer klaren Kompetenz- und Aufgabenzuteilung sowie der Fokussierung auf zentrale Verwaltungsaufgaben
bremsen.

 

2. Mehr Fairness bei den Verkehrskosten: das Verursacherprinzip gezielt anwenden
Der Verkehr verantwortet über einen Drittel des Schweizer Endenergieverbrauchs sowie über 40 Prozent
der CO2-Emissionen. Die Kosten werden jedoch nicht nur von den Verkehrsnutzenden, sondern stark von
der Allgemeinheit getragen. Das Verursacherprinzip muss stärker und umfassender angewendet werden:
Die externen Kosten (Unfall-, Umwelt- und Gesundheitskosten) sollen vermehrt internalisiert und die Kostenwahrheit erhöht werden. Dazu sollen substanzielle Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) sowie aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) eingesetzt werden und Neubauprojekte reduziert werden. Auch im öffentlichen Verkehr soll der Fokus auf Kapazitätserweiterungen auf bestehenden Strecken gelegt werden. Mit Mautgebühren für den Alpentransitverkehr gelingt es, die Nutzung zu steuern und die verursachergerechte Finanzierung der Alpentunnel zu stärken. Langfristig ist ein Paradigmenwechsel bei der Finanzierung und Planung der Verkehrsinfrastruktur und Mobilität anzustreben: Es braucht transparente und verursachergerechte Finanzierungssysteme ohne Silo-Denken. Der BIF und NAF sollen zusammengelegt und durch einen Mobilitätsfonds ersetzt werden. Auch sind die getrennten Strukturen zwischen öffentlichem Verkehr und motorisierten Individualverkehr zu überdenken und
bspw. im Rahmen eines Bundesamts für Mobilität zusammenzuführen. Weitere zentrale Elemente sind
zudem: die Einführung einer Lenkungsabgabe auf CO2-Emissionen und ein Mobility Pricing.

 

3. Arbeiten muss sich lohnen: Mehr Steuereinnahmen durch die Stärkung des inländischen Arbeitskräftepotentials
Der demografische Wandel stellt die Schweizer Unternehmen und die Finanzierung der Sozialwerke vor grosse Herausforderungen. In den nächsten zehn Jahren fehlen rund 400’000 Arbeitskräfte. Die Erwerbstätigkeit der Schweizer Bevölkerung muss deshalb dringend erhöht werden. Für ältere Menschen braucht es
Anreize, um über das Rentenalter hinaus berufstätig zu bleiben. Eine rasche Verabschiedung und Umsetzung der Individualbesteuerung ist ein wesentliches Element, um Zweitverdienende zu höheren Arbeitspensen zu bewegen. Die Infrastruktur der familienergänzenden Kinderbetreuung muss ausgebaut und attraktiver ausgestaltet werden, damit beide Elternteile nach Geburt eines Kindes im Erwerbsleben verbleiben. Und Schutzsuchende mit Status S sollen rasch und unkompliziert beruflich integriert werden.

 

4. Heute statt morgen investieren: frühzeitig Investitionen tätigen, um langfristig Geld zu sparen
Wir bekennen uns zur Schuldenbremse, welche die Einnahmen und Ausgaben im Lot hält und jeder Generation finanzpolitischen Handlungsspielraum gewährt. Wir fordern aber auch eine solide und investitionsorientierte Haushaltspolitik. Dadurch gelingt es, Wachstumsimpulse zu setzen, die ökologische Transformation zu finanzieren und längerfristig Kosten einzusparen. Die finanziellen Mittel können aus bestehenden Bundesmitteln der betroffenen Sektoren, neuen Leistungsabgaben, öffentlichen Anleihen (bspw. Green Bonds) oder aber auch zweckgebunden aus den Erträgen, die der Verkauf der Swisscom generieren würde,
in den Fonds fliessen und gezielt zur Transformationsmassnahmen eingesetzt werden. Die bewährte Schuldenbremse soll durch einen Wachstumsfaktor ergänzt werden, damit gezielte Zukunftsinvestitionen möglich bleiben.

 

5. Generationengerechte Reform der Altersvorsorge
Der demografische Wandel ist neben dem Klimawandel die grösste Herausforderung für die Staatsfinanzen. Mit der impliziten Staatsverschuldung aus der Altersvorsorge, den Sozialwerken und dem Gesundheitsbereich droht eine grosse Finanzierungslücke. Es braucht mit einer generationengerechten Reform der Altersvorsorge nachhaltige Finanzierungslösungen, damit die implizite Verschuldung reduziert werden kann. Wir fordern den Bundesrat auf, sowohl in der Botschaft zum Entlastungspaket als auch hinsichtlich der Budgetberatung 2026 auf Effizienzgewinne, statt einseitigen Leistungsabbau zu setzen. Wir ermutigen ihn, umfassende Reformen aufzugleisen und die Schweiz so finanzpolitisch stabil aufzustellen für die kommenden Herausforderungen.


Die detaillierte Rückmeldung zu den beantragten Massnahmen auf Gesetzesebene finden sich auf S. 4.


Allgemeine Bemerkungen zu den Massnahmen ohne Gesetzesanpassungen 

Da diese Massnahmen nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage sind, äussern wir uns zu ihnen nicht im Detail.
Wir halten aber fest, dass wir grössere Einsparungen im Umweltbereich, bei der internationalen Zusammenarbeit, der Stärkung des internationalen Genfs, im Bildungs- und Forschungsbereich sowie in der Jugend- und
Sportförderung ablehnen. Diese Massnahmen bieten zwar kurzfristiges Einsparpotenzial. Sie werden aber rasch dazu führen, dass die Erreichung der Klimaziele auf den Tag X verschoben werden, unser Ansehen und unser Alleinstellungsmerkmal aufgrund der humanitären Tradition und des internationalen Genfs global betrachtet leiden, unsere Sicherheit beeinträchtigt und unsere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit deutlich reduziert wird. Die kurzfristigen Einspargewinne stehen in keinem Verhältnis zum resultierenden Schaden.

 

Hingegen begrüssen wir explizit, dass der Bundesrat mit der vorgesehenen Reduktion der Einlage in den NAF zugunsten der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) die Motion 24.3786 umsetzen möchte. Denn wir sind klar der Ansicht, dass das Verursacherprinzip beim Verkehr stärker angewendet werden muss: Die externen Kosten sollen vermehrt internalisiert und die Kostenwahrheit erhöht werden. Das entlastet die Bundesfinanzen. Wir sind auch der Meinung, dass im NAF ein Beitrag dazu geleistet werden soll. Der vorgesehene Umfang (Reduktion der NAF-Einlage um 100 Mio.) reicht jedoch bei weitem nicht aus. Zudem steht er in keinem Verhältnis zur gleichzeitig beantragten Reduktion der Einlage in den BIF (200 Mio.). Wir beantragen, die Umleitung aus dem NAF in die SFSV auf 250 Mio. Franken zu erhöhen (und entsprechend die Einlage in den NAF um insgesamt 250 Mio. zu kürzen).

 

 

Weiter begrüssen wir, dass der Bundesrat auch bei zahlreichen Subventionen die Kostenwahrheit stärken will. Auch da schöpft der Bundesrat das Potenzial aber deutlich zu wenig aus. Aufgrund der biodiversitätsschädigenden Wirkungen fordern wir bspw. im Bereich Absatzförderung für Schweizer Wein, Beiträge Fleischwerbung oder Beihilfen Pflanzenbau alte Zöpfe abzuschneiden und die Steuermittel effizienter und zielgerichteter einzusetzen. Zudem fordern wir den Bundesrat auf, ein spezielles Augenmerk auf die steuerlichen Vergünstigungen zu legen und diese systematisch nach Mitnahmeeffekten, Verzerrungspotenzial und Ausfällen zu durchleuchten. So weist etwa der Pendlerabzug Anreize zur Übermobilität auf und belastet zugleich die Bundeskasse, indem ihr Steuermittel entgehen. Die Steuermittel, welche dem Bund infolge dieser indirekten Subventionen entgehen, werden als sehr hoch geschätzt. Es ist deshalb dringend angezeigt, die Diskussion über die Entlastung des Bundeshaushalts auch auf diese Subventionen auszuweiten.