Stellungnahme der GLP zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026

Stellungnahme der GLP zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026

Die GLP äussert sich zu zwei Verordnungsänderungen im Rahmen des Verordnungspakets Umwelt Herbst

Zur Änderung der Abfallverordnung: Pour le PVL, la limitation des déchets au strict minimum est la priorité absolue. Les déchets qui ne peuvent être évités doivent, dans la mesure du possible, faire l’objet, dans l’ordre de priorité suivant : d’une réutilisation, d’une valorisation matière, et enfin, d’une valorisation énergétique en dernier lieu.

Globalement, le PVL salue le fait que la gestion des déchets soit ouverte au secteur privé. Nous formulons les remarques suivantes par rapport aux article mentionnés dans la prise de position.

 

Zur Änderung der Gewässerschutzverordnung: Mit der Motion 22.3702 verlangt der Motionär, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass das geothermische Potenzial des Untergrunds einschliesslich saisonaler Wärmespeicherung optimal genutzt werden kann. Im Grundwasser soll hierfür der Spielraum bezüglich maximaler Temperaturveränderung durch Wärmenutzung oder Wärmespeicherung optimal erhöht werden. Die Nutzung des tiefen Untergrunds für Wärmenutzung und Wärmespeicherung soll von der heutigen 3°C-Regel ausgenommen werden. Der Motionär schreibt aber auch: Der Schutz des als Trinkwasser genutzten oder die von Grundwasser abhängigen Lebensräume dürfen dabei nicht negativ beeinträchtigt werden.

Die GLP begrüsst, dass mit der Vorlage das Potenzial des Untergrunds einschliesslich Wärmespeicherung besser genutzt werden soll und der Spielraum bzgl. maximaler Temperaturveränderungen erhöht werden soll. Denn die Nutzung des Grundwassers stellt ein weiteres wichtiges Element dar, um die Dekarbonisierung der Heiz- und Kühlsysteme voranzutreiben und damit zur Erreichung des Netto-null-Ziels beizutragen. Aus Sicht der GLP wird aber in der beantragten Umsetzungsvorlage folgenden Aspekten der Motion zu wenig Rechnung getragen:

 

– Erstens: Trinkwasserversorger sollen aktiv über den Bau neuer thermischer Anlagen informiert werden. Damit wird der Schutz der Trinkwassersicherheit sichergestellt.

 

– Zweitens:  Im Rahmen der Einzelfallbeurteilung für neue thermische Anlagen soll auch der Schutz der Grundwasserfauna explizit aufgeführt werden.

 

– Drittens: Damit das Potenzial der Wärmenutzung besser ausgeschöpft werden kann, ohne den Schutz der Grundwasserfauna zu beeinträchtigen, fordern wir eine Präzisierung, welche eine stärkere Abkühlung von Grundwasser ermöglicht, das durch anthropogene Wärmeeinträge zusätzlich erhitzt wurde.

 

Diese Ergänzungen erlauben, dem Anliegen der Motion noch besser nachzukommen.