Die GLP anerkennt damit den sicherheitspolitischen Handlungsbedarf und die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel. Gleichzeitig erachtet sie den vom Bundesrat ausgewiesenen Mehrbedarf von 31 Mrd. Franken über 10 Jahre in dieser Höhe als nicht ausreichend begründet und die vorgeschlagene Finanzierung einzig über eine Mehrwertsteuererhöhung als unausgewogen und politisch nicht mehrheitsfähig. Zudem stellt die Ausgestaltung der Zweckbindung der Mehrwertsteuererhöhung und des Rüstungsfonds noch nicht ausreichend sicher, dass auch die Finanzierung der Sicherheitsinvestitionen im zivilen Bereich nachhaltig gesichert ist.
Die GLP fordert deshalb mehr Sicherheit mit weniger Steuerbelastung fürs Volk (vgl. Motion 26.3384) sowie eine gesicherte Finanzierung der Stärkung der zivilen Sicherheit. Sie stellt entsprechend die folgenden Anträge:
- Hohe Verteidigungsfähigkeit bei tieferem finanziellem Mehrbedarf dank Konzentration auf Kernfähigkeiten, realistischer Armeegrösse und mehr Kooperation
Der vom Bundesrat ausgewiesene finanzielle Mehrbedarf von rund 3 Mrd. Franken pro Jahr ist durch folgende Massnahmen um ein Drittel zu reduzieren:
Erstens braucht es einen klaren Fokus auf die Kernfähigkeiten. Investitionen sollen gezielt dort erfolgen, wo sie zur Abwehr der wahrscheinlichsten Bedrohungen am meisten beitragen: Drohnenabwehr, Schutz kritischer Infrastrukturen, Cyberabwehr sowie Bevölkerungsschutz. Beschaffungen müssen konsequent auf ein Swiss-Finish verzichten und Interoperabilität hoch gewichten. Wo Fähigkeiten im Verbund günstiger erreicht werden können, ist auf teure Alleingänge zu verzichten. Die heutigen Beschaffungs- und Prüfprozesse der Armee sind vielfach noch von schwerfälligen bürokratischen Abläufen, Mitwirkungs- und Genehmigungsmechanismen geprägt, die aus einer Zeit stammen, in der technologische Entwicklungen deutlich langsamer verliefen. Gerade im Bereich moderner Technologien wie Cyberabwehr, Drohnen oder vernetzter Systeme werden lange Evaluations- und Freigabeverfahren der Dynamik aktueller Bedrohungen kaum mehr gerecht. Hinzu kommt, dass Teile der Prüfverfahren nur beschränkt praxisnah sind und sich zu wenig an modernen Einsatzdoktrinen und realistischen Einsatzszenarien orientieren. Künftig braucht es deutlich agilere, modulare und einsatznahe Beschaffungs- und Testverfahren mit kürzeren Entscheidungswegen, mehr Erprobung unter realen Bedingungen, resp. Nutzung der Erfahrung anderer Streitkräfte, sowie eine stärkere Ausrichtung auf operative Wirksamkeit statt primär auf administrative Prozesslogik. Die Beschaffungsprozesse sind zu entschlacken und denen der modernen Wirtschaft anzupassen.
Zweitens braucht es einen realistischen Sollbestand der Armee und einen gestärkten Zivilschutz (vgl. Mo. 26.3392). Eine Zielgrösse von rund 80’000 Soldatinnen und Soldaten ermöglicht eine vollständige Ausrüstung, bessere Finanzierbarkeit und schafft Spielraum für den dringend nötigen Ausbau des Zivilschutzes. Entscheidend ist nicht die Grösse, sondern Einsatzbereitschaft und Handlungsfähigkeit durch Ausrüstung, Ausbildung und Verfügbarkeit.
Drittens sind Verbundeffekte mit europäischen Partnern systematisch zu nutzen und durch ein umfassendes Sicherheitsabkommen mit der EU abzusichern (vgl. Mo. 26.3506). Statt kostspieliger autonomer Strukturen braucht es eine vertiefte Zusammenarbeit, um Fähigkeiten effizienter und günstiger gemeinsam sicherzustellen.
- Moderate Mehrwertsteuererhöhung nur nach Ausschöpfung von Effizienzpotenzialen und Kreditresten im Bundeshaushalt
Die vorgeschlagene Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozentpunkten lehnt die GLP ab. Sie fordert stattdessen eine Finanzierungslösung, welche den verbleibenden Mehrbedarf von rund 2 Mrd. Franken pro Jahr über 10 Jahre durch folgende Massnahmen abdeckt:
Der Bundeshaushalt ist zugunsten der Sicherheit mit einem Effizienzpaket von mindestens 0,5 Mrd. Franken zu entlasten (vgl. Mo. 26.3353). Auch nach dem verabschiedeten Entlastungspaket besteht hierzu Spielraum. So wurde in der Landwirtschaft und im Tourismus 95 % der vom Bundesrat vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen nicht umgesetzt. Auch in anderen Bereichen besteht weiterhin grosses Entlastungspotenzial, welches vom Bundesrat auch im aktuellen Entlastungspaket noch nicht angegangen wurde, wie bspw. die Mineralölsteuerrückerstattungen für Pistenfahrzeuge oder eine Reduktion des Pendlerabzugs. Zudem besteht Effizienzpotenzial auch bei der Bundesverwaltung, insbesondere durch marktüblichere Vergütungen, der Reduktion von Doppelspurigkeiten und einer Fokussierung auf den gesetzlichen Kernauftrag. Schliesslich könnte mehr Kostenwahrheit den Bundeshaushalt entlasten, bspw. im Verkehrs- und Umweltbereich oder durch eine wirksamere Tabakbesteuerung.
Die im Bundeshaushalt regelmässig anfallenden Kreditreste sollen im Umfang von maximal 0,8 Mrd. Franken pro Jahr befristet für 10 Jahre in den Rüstungsfonds überführt werden. Da der Rüstungsfonds sich verschulden kann, kann dies durch direkte Zuweisung der anfallenden Kreditreste an den Rüstungsfonds erfolgen. So werden vorhandene Mittel effizient genutzt, ohne die Schuldenbremse zu schwächen. Aktuell werden die Kreditreste des Bundes zusammen mit Zusatzausschüttungen der SNB zum Abbau der Corona-Schulden auf dem Amortisationskonto genutzt. Der Abbau der Corona-Schulden kann auch gewährleistet werden, wenn lediglich die Zusatzausschüttungen der SNB dazu verwendet werden, der Stand des Ausgleichskontos mit dem Amortisationskonto bis auf 10 Mrd. Franken verrechnet und die Amortisationsfrist für das Amortisationskonto auf 2043 verlängert wird.
Schliesslich verbleibt ein voraussichtlicher Finanzierungsbedarf von 0,7 Mrd. Franken, was mit einer temporären Mehrwertsteuererhöhung von lediglich 0,2 Prozentpunkten finanzierbar wäre.
- Gesicherte Finanzierung des Investitionsbedarfs in der zivilen Sicherheit
Der Bundesrat hält in der sicherheitspolitischen Strategie aber auch im erläuternden Bericht fest, dass für einen umfassenden Schutz des Landes nicht nur Mehrbedarf bei den Rüstungsausgaben, sondern auch bei den zivilen Bundesämtern mit sicherheitsrelevanten Aufgaben besteht. Neben Angriffen aus der Distanz (bspw. durch ballistische Raketen oder Drohnen) bezeichnet er hybride Angriffe (Spionage, Cyberangriffe, Desinformation, wirtschaftlichen Druck) als die wahrscheinlichsten Bedrohungen für die Schweiz. Die Zweckbindung der Mehrwertsteuererhöhung in der Bundesverfassung ist jedoch auf Rüstungsausgaben beschränkt und der Rüstungsfonds kann nur für Rüstungsausgaben der Armee verwendet werden. Die Finanzierung des Mehrbedarfs in der zivilen Sicherheit soll hingegen durch eine Umverteilung des Einzelkredits «Rüstungsaufwand und -Investitionen» auf die entsprechenden zivilen Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben erfolgen. Die Finanzierung der zivilen Sicherheit ist damit nicht abgesichert und profitiert nicht von der verfassungsrechtlichen Garantie. Aus Sicht der GLP ist es zwingend, dass die Mittel aus einer allfälligen Mehrwertsteuererhöhung gesichert auch den Mehrbedarf im zivilen Sicherheitsbereich decken und nicht einseitig nur jenen im Rüstungsbereich. Die GLP beantragt daher, in der Zweckbindung auch den Mehrbedarf für den zivilen Bereich festzuhalten.
*KI-generiertes Bild