GLP begrüsst den Vorschlag zur klareren Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, der auf der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Jürg Grossen basiert. Die derzeit unklare Rechtslage führt häufig zu Unsicherheiten bei Selbstständigen und ihren potenziellen Kund:innen. Es gibt Fälle, in denen Erwerbstätige von Vollzugsbehörden und Gerichten als Angestellte eingestuft werden, selbst wenn alle Beteiligten die Tätigkeit als selbstständig ansehen. Betroffen sind dabei nicht nur Schweizer Start-ups und internationale Unternehmen, sondern auch traditionelle Branchen wie Arztpraxen, Wellnessangebote in der Hotellerie sowie Kurierdienste. Die Verankerung der Hauptkriterien im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sowie die Berücksichtigung von Parteivereinbarungen stellen entscheidende Schritte dar, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Anzahl Rechtstreitigkeiten zu reduzieren. Klar ist aber auch, dass der Wunsch der Parteien nicht ausschlaggebend ist, wenn er im Widerspruch zur wirtschaftlichen Realität des Vertragsverhältnisses steht.
Es ist explizit nicht Ziel des Initianten, den Versicherungsschutz von Erwerbstätigen zu schwächen, sondern im Gegenteil die soziale Absicherung der Selbstständigen zu stärken, neue Arbeitsmodelle zu ermöglichen und Innovation voranzutreiben.
Im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage wird festgehalten, dass eine Vereinfachung beim Beitragsbezug für die Ausgleichskassen vorteilhaft wäre und der Beitragsbezug verbessert würde. Es scheint für die Grünliberalen zentral festzuhalten, dass die Ausgleichskassen beim Anschluss der Selbstständigerwerbenden von der Unterstützung durch professionelle Dritte und einem integrierten Mechanismus ins aktuelle System profitieren könnten. Diese Chancen gilt es zu nutzen.
Minderheiten
Eintreten
Die GLP spricht sich für Eintreten aus und lehnt den Antrag der Minderheit Meyer Mattea ab, der nicht auf den Entwurf eintreten möchte. Der Handlungsbedarf ist seit langem bekannt, und die vorliegende Lösung ist zielführend.
ATSG
Art. 12 Abs. 3
Sowohl der Antrag der Mehrheit als auch der Minderheit bringen eine deutliche Verbesserung. In einer direkten Gegenüberstellung unterstützen wir die Minderheit Silberschmid, da sie die Parteivereinbarungen als gleichwertiges Kriterium neben dem Mass der organisatorischen Unterordnung und des unternehmerischen Risikos berücksichtigen möchte.
Art. 12 Abs. 4
Die GLP unterstützt die Mehrheit und lehnt die Minderheit Weichelt ab. Die Flexibilität, die Abgrenzungskriterien auf Verordnungsebene festzulegen, bringt Klarheit und die nötige Flexibilität, notwendige Anpassungen rasch vorzunehmen.
AHVG
Art. 14 Abs. 4bis
Die ergänzende Anpassung des AHVG ist notwendig und wird von der GLP unterstützt. Die GLP lehnt den Antrag der Minderheit Meyer Mattea ab.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Prüfung unserer Anmerkungen. Bei Fragen stehen Ihnen die Unterzeichnenden sowie unser zuständiges Kommissionsmitglied, Nationalrätin Melanie Mettler, gerne zur Verfügung.