Bei der Beratung der Revision des Bü“;rgerrechtsgesetzes (BüG) wurde von Seiten des Bundesrates betont, dass die Verfassungsgrundlage für eine Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe in Bezug auf die erleichterte Einbürgerung fehle. Da das Anliegen der Gleichstellung breite Sympathien im Parlament geniesst, verlangen die eingereichten parlamentarischen Initiativen nun konsequenterweise eine Erweiterung der Zuständigkeit des Bundes auch für die Regelung der Einbürgerung im Fall der eingetragenen Partnerschaft. Eine solche Erweiterung ist auch aus dem Blickwinkel des Diskriminierungsverbotes (BV Art. 8) dringend geboten. Die Änderung der Verfassungsgrundlage würde dem Bund die Möglichkeit eröffnen, gleichzeitig auf Gesetzesstufe im BüG die Gleichstellung gemä“ss Diskriminierungsverbot umzusetzen.