Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme

Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme

Die GLP fordert, den Kantonen mehr Spielraum zu geben, um die Notaufnahmen zu entlasten.

Die Zahl der Notfallkonsultationen in der Schweiz steigt laut H+ seit Jahren kontinuierlich an. Auch aufgrund dieser Entwicklung sind einige Spitalnotaufnahmen mit Überlastungen konfrontiert. So stiegen die Fallzahlen am Universitätsspital Zürich innerhalb von zehn Jahren von etwa 36’000 auf 45’000 (Stand 2021); im Berner Inselspital wuchs die Zahl sogar von 35’000 auf rund 60’000 pro Jahr. Die Folgen sind lange Wartezeiten und eine zunehmende Belastung des Spitalpersonals. Ein Teil der Konsultationen sind Bagatellfälle, die in Hausarztpraxen oder Apotheken geeigneter behandelt werden könnten. 

 

Die GLP fordert deshalb, den Kantonen mehr Spielraum zu geben, um die Notaufnahmen zu entlasten. Wir begrüssen daher die vorgeschlagene Gesetzesgrundlage, die Kantonen erlaubt, eine zusätzliche Kostenbeteiligung für Notfallkonsultationen festzulegen. Hierfür soll der Selbstbehalt in der obligatorischen Krankenversicherung um bis zu 50 Franken erhöht werden können. Die Spitalnotaufnahme soll in erster Linie Anlaufstelle für dringende Notfälle bleiben, um die Versorgungskapazitäten gezielt einzusetzen. Unbedingt müssen aber Kinder unter 18 Jahren, Schwangere, aber auch Personen mit einer Überweisung durch Ärzt:innen, telemedizinische Zentren oder Apotheken von der Kostenbeteiligung befreit werden. Wir unterstützen eine schlanke Umsetzung der Vorlage gemäss der Version der Mehrheit.