Allgemeine Stellungnahme zur Kernenergie
Aktuelle Situation
Die GLP steht voll und ganz hinter der Energiestrategie 2050 und ist überzeugt, dass es künftig möglich ist, für die Schweiz eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung basierend auf erneuerbaren Energien sicherzustellen. Die jüngste Entwicklung von Energieproduktion und -bedarf zeigt, dass die Umstellung auf erneuerbare Energien zwar noch langsamer als erwünscht verläuft, aber bei entsprechenden Anstrengungen machbar ist. Dies belegen auch verschiedene Studien, wie „Energiezukunft 2050“ von EMPA und VSE oder eigene Berechnungen (siehe Roadmap Grossen) überzeugend. Auch werden die politischen Rahmenbedingungen dahingehend optimiert, dass der Ausbau rascher erfolgen kann. Derzeit gibt es hingegen keine belastbare Grundlage um anzunehmen, dass neuere Generationen von Kernreaktoren genügend rasch kommerzialisiert werden könnten, um in nützlicher Frist einen substanziellen Beitrag an die Versorgungssicherheit im Winter leisten zu können.
2017 hat sich das Stimmvolk mit deutlichem Mehr hinter diese Überzeugung gestellt und nach etlichen Jahren eines Moratoriums für den Bau neuer Kernkraftwerke klare Verhältnisse geschaffen: Mit der Annahme der Energiestrategie 2050 wurde der Ausstieg aus der Kernenergie demokratisch beschlossen. 2024 wurde diese Stossrichtung mit Annahme des Stromgesetzes bestätigt.
Die Lancierung der Volksinitiative „Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)“ nur 5 Jahre nach der Abstimmung über die Energiestrategie 2050 und die Wiederaufnahme der Diskussion um neue Kernkraftwerke schadet aus Sicht der GLP dem Ausbau der Erneuerbaren. Bevor die Energiewende richtig Fahrt aufnehmen kann, soll schon wieder über einen Strategiewechsel diskutiert und Grossprojekte mit Einsprachen ausgebremst werden. Es ist zu befürchten, dass solche Einsprachen noch stärker zunehmen werden, sobald – zumindest auf gesetzlicher Ebene – neue Kernkraftwerke wieder eine Option sind. Dabei blenden die Organisationen und Privatpersonen, die sich gegen den Ausbau der Erneuerbaren wehren, den Realisierungshorizont von neuen KKW aus und berücksichtigen nicht, dass zurzeit weder die Industrie, die Fachkräfte (zumindest in den westlichen Industriestaaten) noch Investoren bereit sind, solche zu bauen.
Aus diesen Überlegungen ist die GLP erstaunt, dass der Bundesrat das Anliegen der Volksinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene umsetzen möchte. Die Signalwirkung eines solchen Entscheids, der als strategischer Richtungswechsel in der Energiepolitik verstanden würde, darf nicht unterschätzt werden. Die GLP lehnt folglich klar ab, am geltenden Kernenergieverbot zu rütteln.
Langfristige Entwicklung
Die GLP ist grundsätzlich der Ansicht, dass bereits heute kein Technologieverbot besteht. Mit der bestehenden Gesetzgebung konnte zwischen einem dänischen Entwickler von Flüssigsalzreaktoren und dem Paul Scherrer Institut (PSI) eine umfassende Kooperationsvereinbarung unterzeichnet werden. Diese sieht eine vierjährige Zusammenarbeit bei Experimenten mit Thorium-Flüssigsalzen und die Inbetriebnahme eines kleinen Testreaktors in der Schweiz vor. Die GLP verfolgt solche Entwicklungen neuer Technologien in der Kernenergie mit Interesse.
Sollten dereinst Reaktoren einer vierten Generation basierend auf grundsätzlich neuen Technologien zur Verfügung stehen, ist auch das Verbot von Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke zu überdenken. Entsprechende Bedingungen an eine neue Technologie hat die GLP schon 2022 formuliert. Es geht dabei um eine Technologie, die inhärent sicher sein muss, keinen langlebigen Abfall produziert und bei der keine waffenfähigen Spaltprodukte produziert werden, d.h. eine Technologie, welche die Grundsätze des Nachhaltigkeits- und des Energie-Artikels der Bundesverfassung (Art. 73 und Art. 89) erfüllt.
Zentral ist der zeitliche Ablauf. Zuerst muss eine solche Technologie zur Verfügung stehen, danach kann das Kernenergiegesetz betreffend Rahmenbewilligung angepasst werden.
Aufgrund dieser Überlegungen lehnt die GLP sowohl die Volksinitiative wie auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ab.
2. Detaillierte Stellungnahme zum Gegenvorschlag
Die Grünliberalen erachten eine Änderung des Kernenergiegesetzes, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt als falsch. Eine solche Änderung gefährdet den raschen Ausbau der Erneuerbaren, bremst die Energiewende und schwächt die Energieversorgungssicherheit. Vielmehr müssen andere Massnahmen gegen mögliche Szenarien von Strommangellagen resp. Blackouts ergriffen werden:
- Auf der technischen Seite wären das zum Beispiel die verstärkte Förderung von Techniken für die Langzeitspeicherung von Energie und die dezentrale Wärme-Kraft-Kopplung;
- auf politischer Seite sind geregelte Beziehungen zu Europa und ein Stromabkommen von besonderer Relevanz.
Nach wie vor bietet zudem die Erhöhung der Energieeffizienz grosses Potenzial: Denn rund ein Drittel des Energieverbrauchs könnte ohne Komforteinbussen eingespart werden.
Aus all diesen Gründen lehnt die GLP die Erarbeitung eines Gegenvorschlages ab.