„Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 t.“

„Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 t.“

Die Grünliberalen begrüssen die vier Verordnungsänderungen die unnötige Benachteiligungen für Elektro-Nutzfahrzeuge aufgrund ihres batterie-bedingten Gewichts abbauen. Mit der Motion von Jürg Grossen (25.3219) haben wir Druck gemacht. Nun setzt der Bundesrat zentrale Punkte um. Dies schafft bessere Rahmenbedingungen für emissionsfreie Technologien.

Die Grünliberalen setzen sich für eine moderne, effiziente und klimafreundliche Mobilität ein. Der Abbau von Hürden für die Verbreitung der Elektromobilität ist dazu zentral. Heute bestehen für Elektro-Nutzfahrzeuge aufgrund ihres batteriebedingten höheren Gesamtgewichts noch zahlreiche Benachteiligungen gegenüber konventionellen Nutzfahrzeugen bis 3,5 t. Diese Benachteiligungen gilt es zu beseitigen, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors voranzutreiben. Entsprechend hat die GLP mit der Motion von Jürg Grossen (25.3219, «Gleichbehandlung von Elektro-Nutzfahrzeugen der Kategorie B») Anpassungen vorgeschlagen.  

 

Die GLP begrüsst ausdrücklich, dass mit den vorliegenden Verordnungsänderungen zentrale Punkte der Motion umgesetzt werden. Diese Anpassungen tragen dazu bei, die Rahmenbedingungen für den Einsatz emissionsfreier Nutzfahrzeuge zu verbessern, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden. Wir begrüssen insbesondere die Befreiung von Elektor-Nutzfahrzeuge bis 4,25 t von der Ausrüstungspflicht mit Fahrtenschreibern sowie die Angleichung der Verkehrsregeln an jene für konventionelle Lieferwagen bis 3,5 t. Diese Massnahmen setzen die richtigen Anreize für klimafreundliche Technologien und sind ein weiterer Schritt hin zu einer effizienteren und nachhaltigeren Verkehrspolitik.