«Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten»

«Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten»

Die GLP sieht Handlungsbedarf bei den Ladenöffnungszeiten an Sonntagen, um den neuen Lebensrealitäten und dem Wandel des Schweizer Detailhandels Rechnung zu tragen. So hat der stationäre Handel über die letzten Jahre stark an Marktanteilen gegenüber dem Online-Handel verloren. Zeit für einen ausgeprägten Einkaufsbummel hätte die arbeitende Bevölkerung aber gerade am Sonntag. Während der Online-Handel diesem Bedürfnis nachkommt, sind dem stationären Detailhandel aufgrund strikter Ladenöffnungszeiten die Hände gebunden.

Die Grünliberalen unterstützen daher den Vorschlag der Kommissionsmehrheit, die bisherige Obergrenze von
vier Sonntagen, an denen Detailhandelsangestellte bewilligungsfrei arbeiten dürfen, auf zwölf zu erhöhen.
Dank dieser Flexibilisierung wird der Wettbewerbsnachteil des stationären Handels gegenüber dem Online-Handel aber auch gegenüber Geschäften in Bahnhöfen oder Flughäfen, die bereits heute sonntags geöffnet
sein dürfen, verringert. Die Flexibilisierung dürfte damit auch zu einer Belebung der Innenstädte beitragen. Die
Kantone sind dabei weiterhin frei, die Anzahl der Sonntagsverkäufe entsprechend ihren regionalen
Bedürfnissen und Gegebenheiten festzulegen und bei ihrer aktuellen Regelung zu verbleiben.

Die GLP lehnt des Weiteren den Vorschlag der Kommissionsminderheit ab, welcher die Flexibilisierung der
Ladenöffnungszeiten an das Vorhandensein eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) im entsprechenden Kanton
knüpfen will. Diese Vorgabe ist angesichts des Umstands, dass für die grossen Detailhändler (Coop, Migros, Lidl,
etc.) GAVs vorliegen, nicht notwendig. Sie würde jedoch dazu führen, dass auch kleinere
Detailhandelsgeschäfte in einen GAV gezwungen werden, was zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber Online-Händlern führen kann.