Die Grünliberalen begrüssen es, dass der Bundesrat in der WResV Wert darauf legt, dass aus einer Notlage keine ungerechtfertigten Gewinne entstehen. Dazu gehören die Möglichkeit der mehrfachen Ausschreibung, der Ausschluss von unangemessen hohen Angeboten und die Möglichkeit zu einer verpflichtenden Teilnahme (Art. 3 und 4 resp. Art. 8 und weitere). Ebenso begrüssen wir es, dass Re-servekraftwerke nicht für den Markt produzieren dürfen (Art. 6).
Kritisch sehen die Grünliberalen die Ausgleichsmechanismen bei den Treibhausgasemissionen. Die Teilnahme am EHS (bei Emissionen von über 25'000 t CO2eq pro Jahr) oder Bezahlung der CO2-Ab-gabe kann nicht als klimaneutraler Betrieb betrachtet werden, wie das vom Bundesrat gerne kommu-niziert wird. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass entsprechende Mengen Biogas oder synthetische Gase produziert und beschafft werden können. Längerfristig ist auch der Betrieb mit flüssigen erneuerba-ren Brennstoffen zu ermöglichen.