Der Bund subventioniert im Asyl- und Flüchtlingsbereich für eine befristete Zeit die bei den Kantonen anfallenden Sozialhilfekosten mittels Globalpauschalen. Diese Abgeltung stellt ein einfaches und bewährtes Finanzierungssystem dar, das grundsätzlich beizubehalten, zur Vermeidung von Fehlanreizen jedoch weiter zu optimieren ist. Eine Anpassung der Asylverordnung ist deshalb angezeigt.
Auch die Anpassung der Sprachnachweise ist begrüssenswert, da sie die Anforderungen an die Sprachkompetenzen stärker an die Verhältnisse in der Schweiz ausrichtet.
Die Grünliberalen begrüssen daher insgesamt die Stossrichtung der Revision der Asylverordnung 2.