Die Grünliberalen teilen jedoch gewisse Zweifel der Bundesverwaltung bezüglich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses im Hinblick auf die zu erwartenden Energieeinsparungen. Für eine Verbesserung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses besteht im Rahmen der Verordnung allerdings wenig Spielraum. Unser Eindruck ist, dass der verbleibende Spielraum zugunsten einer handhabbaren Definition der übertragbaren Kosten ausgenutzt wurde und dass die Abgrenzung von übertragsberechtigten Kosten gegenüber nicht-übertragsberechtigten Kosten klar ist.