1. Es ist auf kantonaler Ebene eine Koppelung der Gewinnsteuer mit der Dividendenbesteuerung vorzusehen: Je höher die Dividendenbesteuerung in einem Kanton, desto grösser der Spielraum zur Senkung der kantonalen Gewinnsteuern (und umgekehrt). Auf die generelle Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent beim Bund und in den Kantonen ist zu verzichten, diese Regelung ist zu starr.
2. Den Kantonen soll fakultativ die Möglichkeit zur Einführung eines Abzugs für Eigenfinanzierung eingeräumt werden.
3. Auf die Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen um je 30 Franken pro Monat ist zu verzichten.
4. Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll künftig 21,2 Prozent und nicht wie geplant nur 20,5 Prozent betragen.