Die Innenentwicklung ist hierfür der Schlüssel. Die Stimmbevölkerung hat sich bewusst gegen eine weitere Zersiedelung entschieden. Daraus folgt zwingend, dass Verdichtung im Bestand, ohne Abstriche bei der Lebensqualität, ermöglicht und beschleunigt werden muss. Heute scheitern jedoch viele Projekte an langwierigen Verfahren, komplexen Interessenabwägungen und unklaren Rahmenbedingungen. Dies verschärft die Wohnungsknappheit und treibt die Kosten für Wohnraum weiter in die Höhe.
Die vorliegende Revision der VISOS und der Raumplanungsverordnung ist daher zu begrüssen. Sie stellt einen wichtigen Schritt dar, indem sie die Anwendung des ISOS präzisiert, die Rechtssicherheit verbessert und die kantonale sowie kommunale Interessenabwägung stärkt. Entscheidend ist jedoch, dass diese Präzisierungen in der Praxis auch zu einer effektiven Beschleunigung führen und entsprechend die Prozesse gestrafft, unnötige Hürden abgebaut werden und sichergestellt wird, dass Vorhaben ohne Ortsbildrelevanz nicht unnötig verzögert werden.
Das ISOS ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der baukulturellen Qualität. Es hilft, die Charakteristik eines Ortes zu verstehen und bildet eine wertvolle Grundlage für qualitätsvolle Weiterentwicklung. Gleichzeitig darf das ISOS nicht zu einem generellen Verhinderungsinstrument werden. Die GLP unterstützt daher ausdrücklich die vorgesehene Einschränkung der Direktanwendung auf jene Vorhaben, die tatsächlich die äussere Erscheinung eines Ortsbildes betreffen. Von zentraler Bedeutung ist, dass Vorhaben ohne relevanten Einfluss auf das Ortsbild künftig rasch und unbürokratisch abgewickelt werden können. Dies betrifft insbesondere Umbauten im Innern von Gebäuden, energetische Sanierungen ohne Veränderung des Erscheinungsbildes sowie technische Installationen. In solchen Fällen sind vereinfachte Verfahren vorzusehen, die bis hin zu reinen Meldeverfahren reichen sollten, wo Drittinteressen nicht berührt sind. Dies ist nicht nur aus Gründen der Effizienz geboten, sondern auch für die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele.
Die GLP unterstützt zudem die Klarstellung, dass Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben von den ISOS-Erhaltungszielen abweichen können. Diese Flexibilität ist für eine funktionierende Innenentwicklung zentral. Gleichzeitig ist entscheidend, dass die Interessenabwägung transparent, nachvollziehbar und verhältnismässig erfolgt. Konflikte sollten möglichst früh im Planungsprozess geklärt werden, um Verzögerungen im Bewilligungsverfahren zu vermeiden. Eine systematische und stufengerechte Interessenabwägung ist hierfür eine zentrale Voraussetzung.
Dabei ist es aus Sicht der GLP wesentlich, dass Bauprojekte im Siedlungsraum nicht isoliert betrachtet werden, sondern immer auch im Zusammenhang mit den Freiräumen. Diese erfüllen eine zentrale Funktion als Lebensraum für die Bevölkerung, als Vernetzungssystem für die Biodiversität sowie im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel. Insbesondere können sie einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Hitzeinseln und zur Sicherstellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrunds leisten. Eine qualitätsvolle Innenentwicklung erfordert daher eine integrierte Betrachtung von Bebauung und Freiraum sowie eine gemeinsame Weiterentwicklung der Siedlung als Lebensraum.