Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige

Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige

Die GLP fordert den Bundesrat auf, über die aktuellen Vorschläge hinauszugehen und das Tempo zu erhöhen, damit Menschen, die bereits hier leben, möglichst unkompliziert arbeiten können, und unnötige Hürden rasch abgebaut werden.

Ausgangslage
Die Schweiz ist bereits heute in vielen Sektoren mit einem ausgeprägten Fach- und Arbeitskräftemangel konfrontiert. Der Fachkräftemangelindex der Universität Zürich erreichte 2024 den zweithöchsten Wert seit seiner Einführung. Das Bundesamt für Statistik geht zudem aufgrund des demografischen Wandels von einer deutlichen Verschärfung in den kommenden zehn Jahren aus. Diese Entwicklung gefährdet die Produktivität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes.

 

Ein zentrales Ziel muss daher sein, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen, insbesondere bei Eltern, älteren Erwerbstätigen und Geflüchteten. Die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden ist ein zentrales Element einer nachhaltigen Migrationspolitik und eine Chance für die Schweiz. Der Schutzstatus S wurde als schnelle humanitäre Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeführt, verbunden mit der Erwartung, dass sich Schutzsuchende rasch in Gesellschaft und Arbeitswelt integrieren.

 

Mehr als drei Jahre nach Einführung des Schutzstatus S leben zehntausende Personen aus der Ukraine in der Schweiz. Laut EJPD lag deren Erwerbstätigenquote Ende 2024 aber noch bei unter 30 %, und damit deutlich unter dem vom Bundesrat gesetzten Zielwert von 40 %. Auch bei in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen besteht ein Missverhältnis: Einerseits investieren wir in ihre Ausbildung und Integration, andererseits bleibt ihnen nach Abschluss oftmals der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt. Das ist sowohl volkswirtschaftlich als auch gesellschaftlich eine verpasste Chance.

 

Unsere Position
Der Bundesrat scheint die Dringlichkeit der Lage nicht vollumfänglich zu erkennen. Statt rasch zu handeln, war-tet er mit einem Vorschlag zur Umsetzung der Motion 23.3968 ein Jahr. Und dies, obwohl der Handlungsbedarf seitens Schutzsuchender, Wirtschaft und Politik ausgewiesen ist und die eigenen Zielvorgaben klar verfehlt wurden. Weiterführende Lösungsansätze und zusätzliche Massnahmen fehlen ganz.

 

Die Grünliberalen begrüssen die nun vorgelegten Massnahmen. Sie entsprechen langjährigen Forderungen der GLP:

  • die Förderung der Erwerbstätigkeit von Geflüchteten, insbesondere von Personen mit Schutzstatus S,
  • sowie die gezielte Öffnung des Arbeitsmarkts für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige in Branchen mit Fachkräftemangel.

 

Wir fordern den Bundesrat jedoch auf, über die aktuellen Vorschläge hinauszugehen und das Tempo zu erhöhen, damit Menschen, die bereits hier leben, möglichst unkompliziert arbeiten können, und unnötige Hürden rasch abgebaut werden.

 

Förderung der Erwerbstätigkeit von Schutzsuchenden
Die GLP hat die Dringlichkeit dieses Themas wiederholt betont, unter anderem mit den Motionen 24.3456 (Erwerbsanreize und Perspektiven für Schutzstatus S) und 24.3457 (Berufliche Integration in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft). Wir begrüssen deshalb, dass der Bundesrat nun gesetzliche Anpassungen vorschlägt.

 

Wir unterstützen insbesondere die Angleichung an die Regelungen für vorläufig aufgenommene Personen, etwa bei Meldepflicht und Kantonswechsel und den Abbau administrativer Hürden für einen rascheren und unkomplizierteren Arbeitsmarktzugang.

 

Die vorgeschlagenen Anpassungen sind notwendig, aber bei weitem nicht ausreichend. Die SECO-Studie vom März 2025 zeigt deutlich, dass zusätzliche Massnahmen erforderlich sind, beispielsweise zur gezielten Förde-rung der Erwerbstätigkeit geflüchteter Frauen aus der Ukraine.

 

Wir fordern den Bundesrat auf:

  • weitere Massnahmen und Lösungsvorschläge zur besseren Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchen-den vorzulegen;
  • den interkantonalen Austausch bewährter Integrationspraktiken systematisch zu fördern.

 

Zulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen
Die erleichterte Zulassung von Drittstaatsangehörigen mit einer höheren Berufsbildung oder einem Postdoktorat in der Schweiz ist ein überfälliger Schritt. Es ist widersprüchlich, Fachkräfte im Inland auszubilden und ihnen danach den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verweigern. Die Gleichstellung mit Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss ist konsequent. Besonders positiv ist, dass die neue Regelung ohne Kontingente auskommt und gezielt auf Berufsgruppen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel fokussiert. Dabei ist der Bundesrat gefordert, Missbrauch entgegenzuwirken.