Die Grünliberalen anerkennen den Handlungsbedarf und begrüssen es daher, dass die Prämienregionen angepasst werden sollen. Die Anpassung müsste folgende Grundsätze beachten: Für die Bildung der Prämienregionen müssen die effektiven Kostenunterschiede als Grundlage dienen. Höhere Kosten, die sich aus Sonderfaktoren wie „Standortgemeinde Alters- oder Pflegeheim“ ergeben, dürfen nicht zulasten der Versicherten in der Standortgemeinde berücksichtigt werden und sind herauszurechnen. Entsprechendes gilt beispielsweise in den Städten für Kosten, die nicht von den dortigen Versicherten, sondern von der Allgemeinheit verursacht werden. Solidarität darf nur innerhalb eines Versichertenkollektivs zum Tragen kommen, das über ein vergleichbares Kostenniveau verfügt. Die Zahl der Prämienregionen pro Kanton ist tendenziell zu reduzieren. Die Vorlage widerspricht diesen Grundsätzen in verschiedenen Punkten und ist in der vorliegenden Form abzulehnen.
Funktionale Räume statt Bezirksgrenzen
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Prämienregionen auf den Bezirken basieren sollen. Die Grenzen der Bezirke beruhen nicht selten auf historischen Zufälligkeiten und haben keinen Bezug zur Gesundheitspolitik. Stattdessen ist ein Ansatz zu prüfen, der auf funktionalen Räumen beruht, wie sie etwa in der Raumplanung bekannt sind. Dabei sollten zugleich kantonsübergreifende Prämienregionen geprüft werden.