Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips darf der Bund nur aus wichtigen Gründen in kantonale Zuständigkeitsbereiche eingreifen. Sollten aber unterschiedliche kantonale Regelungen eine einfache und effiziente Umsetzung elektronischer Verfahren im Steuerbereich behindern, soll der Bund eingreifen und einheitliche Standards vorgeben.