In der Schiedsszene wird immer wieder auf die positive Rolle des Bundesgerichts und seiner Rechtsprechung zum 12. Kapitel des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) hingewiesen, das die internationale Schiedsgerichtsbarkeit der Schweiz regelt. Es ist sogar vom Bundesgericht als „unique selling proposition“ für den Schweizer Schiedsplatz die Rede. Die Grünliberalen begrüssen daher die Kodifizierung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und die Klärung offener Anwendungsfragen in einem revidierten Gesetzestext. Es steigert die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes, wenn sich die Schiedspraxis direkt im Normtext widerspiegelt. Das Gleiche gilt für den Grundsatz im Vorentwurf, dass das 12. Kapital des IPRG künftig die internationale Schiedsgerichtsbarkeit der Schweiz ohne Verweisungen auf andere Gesetze regeln soll, was der Anwender-freundlichkeit dient.
Auch die Zulassung der englischen Sprache für die Parteieingaben im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht wird ausdrücklich begrüsst. Es ist ein kompetitiver Vorteil für die Schweiz, wenn ihre Behörden auch in der „lingua franca“ der internationalen Wirtschaft angegangen werden können.