Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (Verlängerung Sondersatz für Beherbergungsleistungen)

Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (Verlängerung Sondersatz für Beherbergungsleistungen)

Die GLP lehnt die geplante Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen ab. Sondersätze bei der Mehrwertsteuer für einzelne Branchen verzerren den Wettbewerb und machen höhere Normalsätze für die Allgemeinheit notwendig.

Die GLP setzt sich dafür ein, Privilegien zu streichen, die zulasten der Allgemeinheit gehen und keinen volkswirtschaftlichen Nutzen haben. Dazu gehören Sondersätze bei der Mehrwertsteuer für einzelne Branchen, welche den Wettbewerb verzerren und einen höheren Normalsatz zulasten der Allgemeinheit notwendig machen.

Die GLP lehnt deshalb die geplante Verlängerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen weiterhin ab.
Der Sondersatz war als befristete Krisenmassnahme gedacht, besteht aber seit bald 30 Jahren. Heute präsentiert sich der Schweizer Tourismus stark und konkurrenzfähig – mit Rekordübernachtungszahlen und hoher internationaler Nachfrage. Eine Steuersubvention ist dafür weder notwendig noch zielführend und mit hohen
Mitnahmeeffekten verbunden. Auch angesichts der Herausforderungen für den Bundeshaushalt sind die damit
verbundenen jährlichen Steuerausfälle von rund 300 Mio. Franken nicht zu rechtfertigen.