Das Verbot von Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat einer vorläufig aufgenommen Person oder in einen Drittstaat ist angesichts der schon heute bestehenden Bewilligungspflicht für Auslandreisen unnötig. Die Grünliberalen opponieren aber nicht dagegen, dies aus Rücksicht auf die vergleichbaren Regeln, die das Parlament Ende 2018 für anerkannte Flüchtlinge beschlossen hat.