Bei dieser Gelegenheit erneuern die Grünliberalen ihre Forderung, dass alle Feuerwaffen innerhalb von zwei Jahren der zuständigen Behörde zu melden sind, die noch in keinem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen registriert sind (17.428 Pa.Iv. Bertschy. Jede Schweizer Waffe registrieren sowie die gleichlautenden Pa.Iv. 17.426 und 17.427).