Änderung der EU-Waffenrichtlinie

Änderung der EU-Waffenrichtlinie

Die GrĂ¼nliberalen begrĂ¼ssen, dass die Ă„nderung der EU-Waffenrichtlinie, die nicht zuletzt unter dem Einfluss der Pariser Terroranschläge von 2015 beschlossen wurden, ins Schweizer Recht Ă¼bernommen wird. Das gilt schon im eigenen Interesse der Schweiz, da die Anschläge LĂ¼cken im gesetzlichen Abwehrdispositiv aufgezeigt haben. Bei der Ăœbernahme der Ă„nderung handelt es sich zugleich um eine Verpflichtung aus dem Schengen-Assoziierungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Ohne die Ăœbernahme bzw. Umsetzung dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands besteht die Gefahr, dass das Schengen-Assoziierungsabkommen beendet wird (vgl. Art. 7 Abs. 4 des Assoziierungsabkommens). Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden, da der Verlust der Schengen-Mitgliedschaft fĂ¼r die Schweiz nicht nur sicherheitspolitisch schwerwiegende negative Auswirkungen hätte, sondern auch den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Austausch zwischen der Schweiz und der EU wesentlich behindern wĂ¼rde. Die GrĂ¼nliberalen begrĂ¼ssen die Vorlage und den damit verbundenen besseren Schutz vor dem Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition. Der Fortbestand des Schengen-Assoziierungsabkommens ist durch die Ăœbernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie in das Schweizer Recht zu sichern.

Bei dieser Gelegenheit erneuern die Grünliberalen ihre Forderung, dass alle Feuerwaffen innerhalb von zwei Jahren der zuständigen Behörde zu melden sind, die noch in keinem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen registriert sind (17.428 Pa.Iv. Bertschy. Jede Schweizer Waffe registrieren sowie die gleichlautenden Pa.Iv. 17.426 und 17.427).