Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473

Bundesgesetz über Cannabisprodukte (Cannabisproduktegesetz, CanPG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.473

Die GLP setzt sich für eine konsequente Anwendung der bewährten Vier-Säule-Politik der Schweizer Drogenpolitik ein. Im Zentrum soll der Gesundheits- und Jugendschutz stehen. Mit dem heutigen Verbot von Cannabis wird dieses Ziel verfehlt.

So wurde Cannabis in der Schweiz 1951 verboten. Der Gesundheitsschutz und die öffentliche Sicherheit standen im Vordergrund. 75 Jahre später ist klar: Das Verbot hat diese Ziele nicht erreicht. Der Cannabiskonsum beginnt heute gemäss Studien oft bereits im Schulalter. Am stärksten verbreitet ist der Konsum bei 15-24-Jährigen. Gerade in jungen Jahren kann regelmässiger Konsum aber negative Auswirkungen auf die psychische und soziale Entwicklung haben. Hinzu kommt, dass Produkte von der Gasse mitunter mit gesundheitsschädigenden Produkten verunreinigt sind und die Konzentration des THC-Gehalts unbekannt ist. Von der aktuellen Situation profitiert der illegale Markt, wo hohe Gewinne locken. Die Gesundheitsfolgekosten eines problematischen Konsums sowie die Kosten für die Bekämpfung des Schwarzmarktes trägt jedoch die Allgemeinheit. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend. Der prohibitive Ansatz ist gescheitert.

Die GLP begrüsst daher den Vorschlag der Kommissionsmehrheit in einen regulierten Markt überzugehen und den Jugend- und Gesundheitsschutz ins Zentrum zu stellen. Ein legaler Rahmen erlaubt es, mit klaren Qualitäts- und Sicherheitsstandards Konsumierende besser zu schützen und sachlich über Risiken zu informieren. Dank den vorgesehenen Lenkungsabgaben kann sichergestellt werden, dass Cannabis trotz des legalen Zugangs nicht attraktiver wird. Ohne Angst vor Strafverfolgung können die Konsumenten zudem gezielter erreicht, die Prävention gestärkt und der problematische Konsum früher erkannt werden. Ein striktes Abgabeverbot an Minderjährige und ein umfassendes Werbeverbot schützt Jugendliche, während der illegale Markt eingedämmt und damit der Zugang für Jugendliche erschwert wird. Insgesamt entspricht die Vorlage einer effektiveren Umsetzung der bewährten Vier-Säule-Politik der Schweizer Drogenpolitik, dank besserer Prävention, effektiverer Therapie und Suchthilfe, risikoärmerem Konsum und damit Schadensminderung sowie zielgerichteter Repression und Kontrolle mit Blick auf den Jugendschutz.