Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen werden ebenfalls begrüsst. Das gilt namentlich für die Senkung des Zinsrahmens für den technischen Zinssatz (von derzeit 2,5 – 4,5 Prozent auf 1,0 – 4,5 Prozent). Dadurch sollen Verluste bei Vorsorgeeinrichtungen vermieden werden. Sie werden jedoch nicht verpflichtet, ihren technischen Zinssatz zu senken.