Corona-Pandemie: Wir verlangen Kriterien für einen späteren Erlass von Corona-Krediten
Die vom Bundesrat beschlossenen Überbrückungskredite bewahren viele Unternehmen vor Liquiditätsengpässen. Für Unternehmen mit grossen, unverschuldeten Umsatzeinbussen wird die Schuldenlast damit enorm. „Wir müssen verhindern, dass gesunde Unternehmen wegen Corona auf einmal völlig überschuldet dastehen oder gar Konkurs gehen“, meint Parteipräsident Jürg Grossen. Die Grünliberalen verlangen deshalb klare Kriterien, unter welchen die Kredite zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise erlassen werden können. Es braucht eine Art «Krediterlassfilter». Dieses Vorgehen schafft schon in der Krise mehr Klarheit für die Unternehmen. Es erlaubt aber auch eine seriöse Einzelfallbetrachtung nach der Krise, damit können Fehlanreize und Strukturerhaltung verhindert werden.
Änderungen der Verordnungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge (FZV, BVV2, BVV3)
Die Grünliberalen freuen sich, dass mit der Vorlage zwei Vorstösse der Grünliberalen umgesetzt werden. Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung der Forderung, die Anlagekategorie „Infrastrukturanlagen“ für Pensionskassen attraktiver zu machen.
Politische Parteien stehen geeint hinter Bundesrat
Die sehr rasche Ausbreitung des Coronavirus ist gravierend. Der Bundesrat hat in einer Krisensitzung heute weitere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung ergriffen. Die Massnahmen sind einschneidend, aber dringend notwendig, um den drohenden Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern, gefährdete Mitmenschen zu schützen und diese Krise zu bewältigen. Die politischen Parteien stehen vereint und vorbehaltslos hinter dem Bundesrat. Nun ist die Bevölkerung aufgefordert, diesen Massnahmen zu vertrauen und sie vollständig umzusetzen – aus Solidarität gegenüber allen Mitgliedern unserer Gesellschaft.
Schweizer Stiftungsstandort
Die Grünliberalen sind einverstanden, dass das Stiftungsrecht punktuell angepasst wird, erachten den gesetzgeberischen Handlungsbedarf allerdings als eher gering. Die Schweiz gilt bereits als attraktiver Stiftungsstandort, und die vorgeschlagenen Änderungen werden in der Praxis teilweise schon gelebt bzw. könnten auch ohne Gesetzesänderung eingeführt werden. Über das Stiftungsrecht hinaus schlägt die RK-S vor, Zuwendungen an gemeinnützige juristische Personen stärker steuerlich zu privilegieren. Die Grünliberalen sind offen für eine solche Anpassung, werden aber erst dann abschliessend zu dieser Frage Stellung nehmen, wenn Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der Änderungsvorschläge auf Bund und Kantone vorliegen. Der erläuternde Bericht enthält hierzu keine Angaben. Für die weitere Beratung im Parlament sind hierzu Schätzungen nachzuliefern.