Die Grünliberale Partei dankt für die Möglichkeit, zur Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) Stellung nehmen zu können. Wir teilen die Stossrichtung der Vorlage: Innenentwicklung an gut erschlossenen Lagen muss ermöglicht werden, ohne die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu gefährden. Dies ist ein wichtiger Hebel, um an gut erschlossenen Lagen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, und so sowohl dem demokratisch definierten Ziel der Verdichtung nach Innen nachzukommen, als auch der Wohnraumknappheit entgegenzuwirken. Für die Grünliberalen stehen dabei folgende Anliegen im Vordergrund: gesundes Wohnen, nachhaltige Siedlungsentwicklung nach innen und effiziente Bewilligungsverfahren.
Damit die LSV-Revision diese Ziele erfüllt, braucht es aus unserer Sicht folgende Präzisierungen:
- Gesundes Raumklima definieren (Art. 31 Abs. 1bis E-LSV)
Das «angemessene Raumklima» muss mit überprüfbaren Mindestanforderungen (Luftqualität, sommerlicher Wärmeschutz, Schallschutz bei geschlossenen Fenstern) in Vollzugshilfen konkretisiert werden. - Bewährte Lüftungsfensterpraxis sichern (Art. 22 USG / Art. 31 E-LSV)
Mindestens ein lärmgeschütztes Fenster pro Raum muss als rechtssichere Lösung gelten. Damit werden Kosten, Unsicherheiten und unnötige Gutachten vermieden und die Motion Flach 16.3529 «Siedlungsentwicklung nach innen nicht durch unflexible Lärmmessmethoden behindern» umgesetzt. Wir fordern eine explizite Verankerung in der Verordnung. - Keine Verschlechterung des Lärmschutzes im Bestand
Die Änderungen der LSV könnten in Einzelfällen dazu führen, dass Umbauten, Aufstockungen und Umnutzungen zu einer Verschlechterung der Lärmschutzsituation im Bestand führen. Dies soll verhindert werden, wobei zugleich die notwendige Flexibilität zu wahren ist, damit der Lärmschutz eine Erneuerung des Bestands gegenüber Neubauten nicht benachteiligt, was der Nachhaltigkeit abträglich wäre. Entsprechend sollen Umbauten, Aufstockungen und Umnutzungen zulässig sein, solange die Gesamtsituation bezüglich Lärmschutz nicht verschlechtert wird. - Freiräume mit Qualität statt Bürokratie (Art. 29 Abs. 2 und 3 E-LSV)
Die Anforderungen an Freiräume sind qualitativ und verhältnismässig auszugestalten. Ziel sind ruhige, nutzbare Aussenräume. Dazu sollte auch eine klimainselschaffende Bepflanzung gehören. Wir begrüssen insofern die qualitativen Vorgaben in der Verordnung und den Verzicht auf starre Checklisten auf Verordnungsebene, fordern jedoch die Aufnahme der Anforderung an eine klimainselschaffende Bepflanzung. - Einheitliche Vollzugshilfen
Es braucht bundesweit gültige und klare Definitionen zu Raumklima, ruhigem Aussenraum und Nachweiswegen im Rahmen von Vollzugshilfen ausserhalb der Verordnung, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Zentral ist für die GLP: Die Verfahren dürfen durch die Revision nicht komplizierter werden. Zusätzliche Nachweispflichten oder unklare Begriffe würden die Wohnraumschaffung verzögern und verteuern. Der Fokus muss auf praxistauglichen Regeln, Digitalisierung und effizienten Prozessen liegen.
Die Revision der LSV ist eine Chance, Gesundheitsschutz, Innenentwicklung und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Die Grünliberalen erwarten eine Umsetzung, die Wohnraumknappheit lindert, Planungs- und Investitionssicherheit schafft und die Verfahren verschlankt.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und die Prüfung unserer Anmerkungen. Bei Fragen stehen Ihnen die Unterzeichnenden sowie unsere zuständigen Fraktionsmitglieder, Beat Flach und Martin Bäumle, gerne zur Verfügung.