Nachbesserungsbedarf sieht die GLP insbesondere bezüglich der Rahmenbedingungen für die Transition zu erneuerbaren Gasen. So soll das GasVG die Voraussetzungen schaffen, dass der Anteil erneuerbarer Gase im bestehenden Erdgasnetz steigt. Es ist auch das erklärte Ziel des VSG den Anteil erneuerbaren Gases in unserem Gasnetz zu steigern. Viele Stadtwerke haben sich selbst Vorgaben für eine Beimischquote in ihrem Basisprodukt gegeben. Die Marktöffnung darf diesen Anstrengungen nicht zuwiderlaufen. Wir fordern deshalb eine gesetzlich definierte minimale Beimischquote, die bis 2050 auf 100% zu steigern ist.
Diese Forderung ist durch gezielte Erleichterungen für Produzenten von Biogas oder anderer erneuerbarer Gase zu ergänzen. Die GLP fordert deshalb eine Befreiung von den Entry-Gebühren und die Pflicht für die Netzbetreiber, die Erschliessung von Produktionsanlagen für erneuerbare Gase in den Netzentwicklungsplänen vorzusehen. Gerade auch im aktuellen politischen Umfeld, in dem ein eben erst eingeführter Fördermechanismus (CO2-Gesetz), der erstmals die Benachteiligung von gaseinspeisenden Anlagen gegenüber stromproduzierenden Anlagen aufhebt, schon wieder den Sparplänen zum Opfer fallen soll, ist es unumgänglich, auf anderer Ebene eine Unterstützung der einheimischen Biogasbranche anzubieten.
Weiter ist der Ausschluss von Wasserstoffnetzen vom GasVG – gegeben der Entwicklung eines europäischen Wasserstoffnetzes – zu überdenken. Dadurch riskiert die Schweiz von der zukünftigen Entwicklung in Europa ausgeschlossen zu werden. Eine Anbindung an das Europäische Wasserstoffnetz ist vorzusehen und die regulatorischen Voraussetzungen dazu zu schaffen. Gerade in Bezug auf die Regulierung der Transitgasleitung ist zu überprüfen, ob diese Leitung separat vom übrigen Gasnetz zu behandeln ist. Dabei soll der Fokus auf eine gute internationale Anbindung und planbare Bedingungen für potenzielle Investoren für die Umrüstung oder den Neubau von Transitgasleitungen gelegt werden, die primär dem internationalen Handel dienen.
Die vorgesehene Marktöffnung und damit die Verankerung des diskriminierungsfreien Marktzugangs sowie die Wahlfreiheit für alle Endverbraucher und Endverbraucherinnen kann den Wettbewerb stärken. Die Regulierung der Zuteilung knapper Netzkapazitäten und der verrechenbaren Kosten des Netzbetriebs ist dabei möglichst schlank auszugestalten. Dasselbe gilt für die Vorgaben zur Versorgungssicherheit. Die aktuelle Vorlage überzeugt diesbezüglich klar noch nicht. Die GLP fordert den Bundesrat deshalb auf, eine vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchzuführen, um zu überprüfen, wo noch Potenzial zur Senkung der Regulierungskosten besteht und eine überzeugende Gesamtbeurteilung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der gewählten Variante vorzulegen.