Stellungnahme der Grünliberalen zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

Stellungnahme der Grünliberalen zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

Die Neutralität ist heute nicht materiell in der Verfassung festgeschrieben, sondern wird als Kompetenz des Bundesrats und als völkerrechtliche Verpflichtung ausgestaltet. Das ist aus Sicht der GLP richtig und bewusst so gewählt worden: Seit 1848 wurde die Neutralität nie als normatives Ziel verstanden, sondern immer als Instrument zur Wahrung übergeordneter Interessen, wie unsere Sicherheit, Unabhängigkeit, unseren Wohlstand, den inneren Zusammenhalt und eine friedliche, regelbasierte internationale Ordnung. Die Neutralität ermöglicht es der Schweiz, je nach geopolitischer Lage interessenbasiert zu kooperieren. Das ist gerade für die Schweiz als kleiner, unabhängiger und vernetzter Staat zentral.

Vor diesem Hintergrund erachten wir sowohl die Neutralitätsinitiative als auch den direkten Gegenentwurf als problematisch: Beide würden die Neutralität neu auf Verfassungsstufe inhaltlich definieren und sie damit von einem Instrument der Interessenwahrung zu einem eigenen Verfassungsziel aufwerten. Das hätte zwei wesentliche Folgen:


1. Einschränkung der Interessenwahrung
Die Geschichte der letzten 175 Jahre zeigt, dass die Schweiz ihre Neutralität je nach politischer Lage unterschiedlich angewendet hat. Diese Flexibilität war eine Stärke: Entscheidend war stets, wie wir unsere Sicherheit, unseren Wohlstand und unsere Unabhängigkeit am besten schützen können, und nicht, ob jede einzelne Massnahme in ein starres Neutralitätsschema passt. Diese Flexibilität zu bewahren, erachten wir auch heute als entscheidend. Denn die sicherheitspolitische Lage verändert sich laufend: Cyberangriffe, hybride Bedrohungen, Desinformation und Einflussoperationen nehmen zu. Welche Formen Konflikte in Zukunft annehmen und welche Gegenmassnahmen nötig sein werden, ist heute nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der GLP nicht sachgerecht, die Neutralität inhaltlich in der Verfassung festzuschreiben und damit den Handlungsspielraum des Bundesrats und des Parlaments in künftigen Krisenlagen dauerhaft einzuschränken. Unsere übergeordneten Interessen – Unabhängigkeit, Sicherheit, Wohlstand und innerer Zusammenhalt – müssen auch künftig Vorrang vor einer dogmatischen, statischen Auslegung der Neutralität haben. Statt die Neutralität verfassungsrechtlich zu verengen, braucht es weiterhin eine situationsgerechte und flexible Neutralitätspolitik, die unsere Grundwerte und die völkerrechtliche Friedensordnung stärkt und unsere Sicherheit langfristig am besten schützt.


2. Aussenpolitisches Signal
Die Einschätzung, eine inhaltliche Verankerung der Neutralität in der Verfassung würde lediglich den Status quo kodifizieren, halten wir nicht für überzeugend. Eine solche Verfassungsbestimmung wäre im In- und Ausland ein deutliches Signal, dass die Schweiz ihre Neutralität enger und rigider fassen will. In einer Zeit, in der mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die regelbasierte Ordnung in Europa fundamental in Frage gestellt wird, hat die Schweiz mit der Übernahme der EU-Sanktionen gezeigt, dass sie ihre Neutralität im Lichte ihrer übergeordneten Interessen auslegt. Dass wir die Ukraine militärisch nicht direkt unterstützen, wird von unseren Partnern als Folge unserer Neutralität verstanden und akzeptiert; dass wir wirtschaftliche Sanktionen gegenüber dem Aggressor mittragen, gilt als Ausdruck unserer Werte und sicherheitspolitischen Interessen. Eine neue, inhaltlich definierte Neutralitätsnorm auf Verfassungsstufe würde kaum als rein technische «Klarstellung» wahrgenommen, sondern als politische Neupositionierung. Sie könnte Zweifel daran schüren, ob die Schweiz auch künftig bereit und in der Lage ist, sich in Krisenlagen klar zu positionieren, Sanktionen mitzutragen oder sicherheitspolitische Kooperationen weiterzuentwickeln. Dies würde unsere Handlungsspielräume einschränken und unsere Interessenwahrung erschweren. Dies würde gerade auch Bereiche wie die Cyber-Sicherheit, der Schutz kritischer Infrastrukturen oder die Bekämpfung organisierter Kriminalität tangieren, in denen wir auf eine enge Zusammenarbeit zum Schutz unserer Bevölkerung und Infrastruktur angewiesen sind.

 

Aus diesen Überlegungen lehnt die GLP sowohl die Neutralitätsinitiative als auch den direkten Gegenentwurf ab. Wir sind überzeugt, dass weder eine enge, verfassungsrechtliche Definition gemäss Initiative noch ein eigener Verfassungstext im Sinne des direkten Gegenentwurfs im Interesse der Schweiz liegt. Der Bundesrat soll auch künftig die notwendige Handlungsfreiheit behalten, um die Neutralität als Instrument zur Wahrung unserer Interessen flexibel, agil und situationsgerecht einsetzen zu können.