In vielen Industriezweigen können Emissionen kosteneffizient reduziert werden, etwa durch den Wechsel von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare, wie Strom. In diesen Bereichen ist das Risiko einer Abwanderung in Länder mit tieferen CO₂-Preisen aus heutiger Sicht gering.
Eine Ausnahme bildet die Zementindustrie. Sie weist besonders hohe Vermeidungskosten auf, weil der Grossteil der Emissionen aus der chemischen Entsäuerung von Kalkstein stammt und nur durch CO₂-Abscheidung vermeidbar ist. Wenn Drittstaaten keine vergleichbaren CO₂-Preise einführen, entsteht ein reales Risiko, dass sich die Produktion künftig in diese Länder verlagert.
Ein CO₂-Grenzausgleich ist hier ein wirksames Instrument, um eine solche Verlagerung von Emissionen zu vermeiden. Zudem schafft er für die Zementindustrie die nötige Planungssicherheit, um in CO₂-Abscheidetechnologien zu investieren und ihren Netto-Null-Pfad einzuschlagen.
Die GLP unterstützt deshalb die Einführung eines CO₂-Grenzausgleichs für Zementwaren. Die Fokussierung auf diesen Sektor ist aus heutiger Sicht zu begrüssen, da in diesem Sektor der Nutzen tiefen Vollzugskosten gegenübersteht.